Laubkemeier

Hallo
Auf der Homepage des NHV-Lippe Abteilung Familienforschung haben wir eine Sammlung von Gogerichtsurteilen begonnen, da diese oft eine wertvolle Erg�nzung zur Familienforschung darstellen.
Jetzt tritt folgender Fall ein
Wird bei Google der Suchbegriff Laubkemeier eingegeben, so erscheint folgende Hinweis

1686, Wiembeck, Laubkemeier, hat zu fr�h beigeschlafen

Ein heute lebener Herr Laubkemeier f�hlt sich und seinen Namen durch diesen Eintrag verunglimpft und will mit Drohungen dich L�schung diese Eintrages erreichen.
Wer hat Erfahrung mit �hnlichen Sachlagen?
MfG Herbert Penke

Hallo Herbert,
mit deiner Mail hast du mich zum Lachen gebracht.

Zun�chst soll der Beschwerdef�hrer schriftlich nachweisen, dass der Eintrag
"1686, Wiembeck, Laubkemeier, hat zu fr�h beigeschlafen" einen seiner
direkten Vorfahren betrifft (dann k�nnte man �ber die L�schung weiter
reden). Ansonsten ist dieser Vermerk nichts ehrenr�hriges (sondern er soll
mal an sein eigene Jugend denken), denn auch damals wurden Tatsachen
festgehalten. Meistens sind solche Vorf�lle anhand der Heirats- und
Geburtsdaten sowieso erkenntlich.
mfG
Karl-Heinz (Engelke)
Fasanenstr.9, 47509 Rheurdt