Lateinischer Text

Hallo Liste,
meines Stammvaters Sohn PETER WÖHNER * 1644 hatte wohl in seiner Jugend ein Problem.
In den Kirchenunterlagen ist darüber folgendes zu lesen .
"Dom.Oculi Peter Wöhner, lediger Gesell zu Kleingarnstadt probter Homicidium non dolose commissium j. Kirchenbuß getan "
Für eine Übersetzung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wöhner

Hallo Gerhard,

"propter homicidium non dolose commissium": "wegen nicht arglistig
begangenen Totschlags".

"j.": möglicherweise "jüngst" (oder "jetzt").

Viele Grüße,

Jürgen