Lateinhilfe

Liebe Forschergemeinde,

unter dem Link
https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/vechta/damme-st-viktor/KB17/?pg=21
steht beim 6. Geburtseintrag vom 8. Jan. 1842 (Steinemann) eine lateinische Erklärung.
Kann mir jemand den Zusatz übersetzen?

Viele Grüße
Benno (Reinersmann)

durch nachfolgende Eheschließung legitimiert !

Gruß

Wolfgang F. Nägeler

Hallo Herr Nägeler,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie muss ich die Angabe interpretieren?
Können Sie mir auch sagen, was sich hinter dem zweiten lateinischen Satz (e primo gradu....) verbirgt?

Beste Grüße
Benno (Reinersmann)

Hallo,

da gibt es wenig zu interpretieren. Erst ist das Kind unehelich geboren. Dann haben die Eltern geheiratet und es ist dadurch ein legitimes Kind geworden. Vom Status „Hurenkind“ zum Status „Naja, wollen wir mal so gelten lassen“.

Die Eltern sind auch ein bisschen zu eng verschwägert (nicht: verwandt) gewesen. Die Mutter ist die Tochter der Schwester der verstorbenen Ehefrau des Vaters. Deshalb wurde vor der Heirat am 20.09.1842 noch ein bischöflicher Dispens erforderlich.

Gruß
Arne Nilsson

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