Latein Lesehilfe

Hallo Listenteilnehmer,

ich habe ein Problem beim „richtigen Lesen“ eines Kirchenbucheintrages. Er
ist teilweise auf Latein.

Mich interessiert da lediglich die sinngemäße Übersetzung. Ich vermute, dass
es um die Geburts-/Taufeintrag eines unehelichen Kindes geht. Der Name der
Mutter ist eindeutig zu lesen. Der Name des Kindes nicht. Wird der Vater
mit Laurentius Kurzawa angenommen oder steht er als Erzeuger fest.

Wie wurde das in frühen Jahren so gehalten? Wenn der Name des Vaters
feststand, hatte dann automatisch das Kind auch den Familiennamen des
Vaters? Der Taufeintrag stammt vom 8.7.1734

http://www.galerie-wuppertal.de/images/kurzawafamula.jpg

Richard Kurzawa

Ich lese:
"Eadem die idem bapt[isavit] in Eccl[esi]a Tremb. infantem natum
                                                     eadem die ex
illegitimo thoro ?? Matre Catharina _Famulina_, Patre ut af???
Laurentio Kurzawa famulo Tremb. cui ??pos. � nomen _Maryana_
Patrini fuerunt: Mathias Lenek fabri ferrarius filius, Catharina
Laur[entio] ?urchat col. Tremb. uxor et Maria Matth�i ??zulak
col. Tremb. filia."

Da Ort und Zeit des Eintrags augenscheinlich unbekannt sind,
ist mein �bersetzungsversuch l�ckenhaft:

Am selben Tag [wie ein vorhergehender Eintrag] hat getauft derselbe
[Geistliche, wie in einem vorhergehenden Eintrag] in der Kirche
Tremb. ein am selben Tag geborenes au�ereheliches Kind der Mutter
Magd Catharina, Vater [das Wort nach dem "ut" d�rfte den Grund
f�r seine Nennung anzeigen] Laurenz Kurzawa, Knecht in Tremb.
welches den Namen Maryana ???
Paten sind gewesen: Mathias Lenek, Sohn des Schmieds, Catharina,
Tochter des Colonus Laurenz ?urchat in Tremb. und Maria, Tochter
des Colonus Matthaeus ??zulak in Tremb.

HTH
K
W

Hallo Richard,

ich nehme an, es handelt sich um das KB Trembatschau Kr. Gr. Wartenberg?

Der Lesung von Kay Wischkony stimme ich zu, bis auf die Patin Catharina, die Frau (uxor) des col. Laurenz B(?)urchat in Tremb.

In der Tat muesste man die Zeilenenden besser lesen koennen...
Zeile 2 habe ich illegitimo Horo... gelesen, aber illegitimo thoro passt, wenn man den Begriff thorus (torus) als Ehebett uebersetzt.

Lateinische Begriffe generell sind aufgelistet bei
http://www.frankfurter-hauptfriedhof.de/lex-latein.htm

Dort auch col.(onus) = Bauer, Leibeigener, Ansiedler
Zum FN der Mutter moechte ich noch bemerken, dass Famulina im Prinzip die Verkleinerungsform von
famula = Dienerin, Magd ist.

Wie das generell im 18. Jh. so war mit dem Fuehren des Familiennamens kann ich leider nicht sagen.

Viele Gruesse,
Patricia Stasch

...
Ich schlie�e mich den bisherigen �bersetzungen weitgehend an, nur bei Famulina und Famulo d�rfte es sich um Berufs- bzw. Standesangaben handeln:

ex
  illegitimo thoro Matre Catharina Famulina, Patre, ut assertur(?),
  Laurentio Kurzawa famulo Tremb.

Illegitim (eigentlich: vom illegitimer Schlafst�tte/Ehebett). Mutter: Catharina, eine Magd,.Vater, wie versichert wird, Laurentius Kurzawa, ein Knecht ... ...

Danach d�rfte Laurentius Kurzawa allgemein als Vater des unehelichen Kindes angesehen worden sein - wobei dies �blicherweise von der Mutter best�tigt wird.
Mater steht zwar nicht dabei, k�nnte aber durchaus gemeint sein, also "wie die Kindsmutter best�tigt" (asserit).
Wie sich das auf die Namensgebung auswirkte, wei� ich leider auch nicht.

Gr��e
Albert Schmid

PS:
Wenn "famulina" kein FN sondern eine Standesangabe ist, dann d�rfte das Kind meiner Meinung nach logischerweise auch den FN des Vaters erhalten haben.
Welchen auch sonst?!

Gru�
Albert Schmid

Hallo Richard Kurzawa:

Mich interessiert da lediglich die sinngem��e �bersetzung. Ich vermute, dass
es um die Geburts-/Taufeintrag eines unehelichen Kindes geht. Der Name der
Mutter ist eindeutig zu lesen. Der Name des Kindes nicht. Wird der Vater
mit Laurentius Kurzawa angenommen oder steht er als Erzeuger fest.

Wie wurde das in fr�hen Jahren so gehalten? Wenn der Name des Vaters
feststand, hatte dann automatisch das Kind auch den Familiennamen des
Vaters? Der Taufeintrag stammt vom 8.7.1734

Eindeutig: Nein!

Erst eine folgende Ehe der Eltern des Kindes kann genutzt werden, dass der Ehemann das Kind durch Erkl�rung gegen�ber dem Pfarrer "ehelich macht", indem er es als sein Kind bezeichete. Aber der FN der Mutter bleibt auch dann noch. Oft nannten sich diese Kinder als Erwachsene dann mit dem FN des Ehemnannes ihrer Mutter, was etwa bei einer kirchlichen Handlung vom - hoffentlich wissenden - Pfarrer stets berichtigt wurde!

MfG
Claus Christoph