Guten Morgen im Norden,
ich transkribiere eine Schuldverschreibung aus 1735. Darin kommen einige lateinische Passagen vor. Eine ist mir nahezu unerklärlich:
"..... exceptionem famen genere quam in specie......"
Einen Lesefehler gibt es hier nicht.
Danke für eine evt. Hilfe
Hans-Walter Hansen