Lastenausgleich

Liebe Ahnenforscher und Interessierte,

zum Thema "Lastenausgleich", das in den letzten Tagen in der Niederschlesien-Liste
diskutiert wurde, kann ich vielleicht aus meiner Erinnerung über die Schilderung
meiner bereits verstorbenen Großeltern und Eltern, die alle aus Niederschlesien
stammen, etwas beitragen:

Sie erzählten, daß alle Personen, die im Krieg kein Hab und Gut verloren und keine
Schäden (Bombardierung) erlitten hatten, eine Lastenausgleichsabgabe entrichten
mußten und daß diejenigen Personen, die die ehemalige Heimat verlassen mußten und
dadurch zwangsläufig alles Hab und Gut verloren hatten und ebenso alle, die durch
Bombardierung der Orte und Städte Verluste und Schäden erlitten hatten dafür einen
Lastenausgleich erhielten und zwar, soweit ich weiß, der Höhe des Schadens angemessen.
Bedingung war jedoch ein Antrag und eine genaue Zusammenstellung der erlittenen Verluste
und Schäden, möglichst mit Vorlage von entsprechenden Unterlagen oder anhand von
Bestätigungen durch Zeugen. Diese Anträge auf Lastenausgleich befinden sich jetzt
im Bayreuther Lastenausgleichsamt und wie man mir von dort mitteilte, sind noch nicht
alle Angaben der Anträge listenmäßig erfaßt.

Im Internet habe ich folgende Erläuterungen dazu gefunden:
Lastenausgleich, Krieg und Kriegsfolgen trafen alle Deutschen schwer, am meisten Lasten
aber mußten die Opfer von Flucht und Vertreibung tragen, die Heimat, Habe und Kultur
verloren hatten. Die materiellen Schäden sollten in der Bundesrepublik im zumutbaren
Rahmen gemeinschaftlich ausgeglichen werden, wozu am 8.8.1949 zunächst das Soforthilfe-
gesetz und am 14.8.1952 das Lastenausgleichsgesetz in Kraft traten. Beide schufen durch
Einführung von Soforthilfe bzw. Lastenausgleichsabgabe die finanzielle Grundlage für die
Entschädigung von verlorenem Vermögen je nach Schadenshöhe und Bedürftigkeit des Antrag-
stellers. In den Kreis der Entschädigungsberechtigten wurden Vertriebene und Aussiedler
aus Ost- und Südosteuropa sowie Flüchtlinge aus der SBZ bzw. der DDR einbezogen. Die
Zahlungen erfolgten als Hauptentschädigung, Kriegsschadensrente, Hausrats- oder Sparer-
entschädigung, Aufbaudarlehen u.a. Bis Ende 1994 erreichten die Zahlungen einen Umfang
von über 141 Mrd. DM.

Unter <bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lag/pr_ambel.html> ist dazu u.a. folgende
Präambel in der Fassung vom 2. Juni 1993 zu finden:
In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen
Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirt-
schaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zu Ein-
gliederung der Geschädigten notwendige Hilfe sowie unter dem ausdrücklichen Vorbehalt,
daß die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von
Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet
und unter dem weiteren ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von
Leistungen für Schäden im Sinne des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder
die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederher-
stellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistung enthalten, hat der
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen: ...

Viele Grüße von Ingeborg Thaufelder geb. TZSCHOPPE
geboren Wehrau Gemeinde Klitschdorf im Kreis Bunzlau