Landsturmschein

Die Landsturmpflicht.

Die weder dem Heer oder der Marine angeh�renden Wehrpflichtigen geh�rten vom 17.

bis zum 45.Lebensjahr zum Landsturm; dieser sollte im Kriegsfallen an der Verteidigung des Vaterlandes teilnehmen und im Bedarfsfalle

zur Erg�nzung des Heeres und der Marine herangezogen werden.

Der Landsturm zerfiel in zwei Aufgebote:

das 1. Aufgebot umfasste bis zum 39. Lebensjahre, und zum

2. Aufgebot geh�rten die Wehrpflichtigen vom 40.bis zum 45.Lebensjahre.

Erg�nzung:

der Landsturmschein, in Buchform, den derjenige erh�lt, der zum Landsturm geh�rt und daher keiner milit�rischen Kontrolle unterliegt.

Aus dem Buch: Die Polizeischule zweiter Band 1921 Dresden

Wurde als Ausweis im Deutschen Reich anerkannt.

MFG Bernd Pache