Hallo Siglinde,
ein „Landreuter“ war ein Verwaltungsbeamter in herrschaftlichen Diensten. Sein fachliches Gebiet umfasste u.a. polizeiliche Aufgaben, Melde- und Steuerwesen, Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher).
Fam. Bilgen in Laasphe hat m.W. das Amt des Landreuters über mehrere Generationen ausgeübt.
Schönen Gruß
Andreas (Saßmannshausen)