Hallo
Suche nach einer Erklärung für Landmann. Ist er ein Besitzer von Land oder ? Wikipedia gibt mir keine Erklärung
Uwe
Uwe-Karsten Krickhahn
Medicine Hat, Alberta
Canada
www.kartenmeister.com
Hallo
Suche nach einer Erklärung für Landmann. Ist er ein Besitzer von Land oder ? Wikipedia gibt mir keine Erklärung
Uwe
Uwe-Karsten Krickhahn
Medicine Hat, Alberta
Canada
www.kartenmeister.com
Hallo Uwe Krickhahn,
Hallo Uwe,
Landmann ist gleichbedeutend mit Bauer, Landwirt, Ackermann, ...
Viele Grüße, ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für's Neue Jahr, sowie viele Forschungserfolge - dasselbe wünsche ich auch
allen anderen Forscherfreunden hier.
Jürgen
Hallo J�rgen
Thanks und einen guten Rutsch.
Uwe
Uwe-Karsten Krickhahn
Medicine Hat, Alberta
Canada
www.kartenmeister.com
Hallo Uwe,
Landmann muss nicht unbedingt Besitzer einer Landstelle sein. Er bewirtschaftet lediglich einen b�uerlichen Betrieb z.>B. den seiner Frau oder er hat einen Betrieb gepachtet. So sind meine Festsstellungen, die ich im Laufe meiner Famiienforschung gemacht habe.
Mit weihnachtlichen Gr�ssen aus Kiel nach Canada
Johannes
Hallo,
Landmann ist m.E.ein vieldeutiger, idealisierter Begriff.
Mir sind bislang keine Hinweise auf einen Beruf begegnet.
In der Zeit nach 1933 ist die Bezeichnung verst�rkt angewendet worden
es sollte wohl die Bezeichnungen Knecht, Landarbeiter etwas anheben.
Ich meine auch, das es in der Zeit die Druckmedien waren die den Begriff
Landmann angewendet haben.
Zu der Zeit kam auch statt Magd, Landarbeiterin die Landfrau auf.
Man sollte mal nachsehen wann die Bezeichnung Landmann angewendet wurde.
Es ist bestimmt die Zeit des 3.Reiches!
Landmann weist nicht aud Besitzstand hin. Denn der Hofbesitzer f�hrte den Titel Bauer.
Schwenke-Archiv Duisburg
Paul Schwenke schrieb:
Guten Abend,
Erst einmal ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!
Die Bezeichung Landmann ist mir bisher nur als Synonym f�r "Hufner", also
Hofbesitzer einer Vollhufe untergekommen.
Und zwar in Kirchenb�chern vor allem in den zwanziger und dreiziger Jahren.
Die Betitelung Bauer in Dritten Reich geht auf das Reichserbhofgesetz von
29. September 1933 zur�ck.
Gru�
Hauke Langbehn
-----Urspr�ngliche Nachricht-----