Guten Morgen,
im Zusammenhang mit einer Straftat (Diebstahl) fällt bei einem meiner
Vorfahren im 18. Jahrhundert der Begriff "Landesverweis". Was hatte das im
Franken des beginnenden 18. Jahrhunderts für die betreffende Person zu
bedeuten? Durfte sie sich nicht mehr dem Ort, der Stadt nähern, oder wurde
man sogar aus dem Herrschaftsgebiet (hier Brandenburg-Bayreuth) verwiesen?
Was ich hierzu in Google fand bezieht sich auf andere Bereiche in
Deutschland. War diese Art der Bestrafung überall ähnlich? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Markus