Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt - Online-Recherche

Liebe Listenfreunde,

ich möchte Euch auf eine wichtige neue Online-Recherche Möglichkeit des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt hinweisen.

Hier geht es um alles was so ein historisches Archiv zu bieten hat, das eigentlich nicht nur Archivbestände aus Sachsen-Anhalt berührt sondern auch Thüringen und Sachsen.

Hier der Link:

http://recherche.lha.sachsen-anhalt.de/Query/suchinfo.aspx

Beste Wochenendgrüße
Rüdiger Bier
www.Rittergut-Kirchscheidungen.de

Hallo allerseits,

bisher habe ich selbst unter dem Begriff der "Altfrau" immer eine ältere Ehefrau verstanden.
Ich wüsste gerne von euch, ob es möglicherweise noch andere, eindeutigere und womöglich richtigere Definitionen des Begriffes gibt (womöglich hat jemand von Euch sogar ein Lexikon alter Begriffe, in denen das mit aufgeführt ist)?

Aktueller Hintergrund meiner Frage:
Die Partnerin meines Vorfahren Arndt v. Sandow wurde in den Überschriften zu ihn und sie betreffenden Archivalien (weit überwiegend aus den 1650er Jahren) immer wieder als seine "Altfrau" bezeichnet.
Nun war leider mein Vorfahre Comtur einer Kommende des Deutschen Ritterordens und hatte als Ordensritter ein Keuschheitsgelübde abgelegt. Er selbst bezeichnet die gleiche Frau in seinen Briefen grundsätzlich neutral als seine "Dienerin"; seine Vorgesetzten bezeichneten sie - als sie Beschwerden über sein Zusammenleben mit ihr nachgehen mussten - als seine Konkubine. Aus dem einzigen von ihr selbst geschriebenen Brief, von dem ich weiß, geht leider - abgesehen von einer anscheinend vorhandenen emotionalen Bindung an ihn - nichts hervor, was den juristischen Status ihrer Person erhellen könnte.

Andererseits wurde sein einziger gemeinsamer Sohn mit ihr (er hatte ihn tatsächlich als Sohn anerkannt und er trug seinen Nachnamen, wenn auch ohne Adelstitel) bei seiner Eheschließung als "eheleiblicher" Sohn bezeichnet und ich habe in der Sekundärliteratur, in der mein Vorfahre gelegentlich mit auftaucht, in einem Fall einen Hinweis darauf gefunden, dass Arndt v. Sandow "laut Kirchenbuch" verheiratet gewesen sei - wenn auch leider ohne Hinweis darauf, auf welches Kirchenbuch sich der Autor bezogen hat.

Die Frage läuft für mich also grundsätzlich darauf hinaus, ob der Begriff "Altfrau" ein eindeutiger Hinweis auf eine tatsächliche Eheschließung ist, oder nicht.

Liebe Grüße

Giacomo-Marco

Hallo Giacomo-Marco,

der Begriff "Altfrau" wird im Genwiki erkl�rt. Danach handelt es sich um
eine Berufsbezeichnung.

Siehe hier: Altfrau – GenWiki

Beste Gr��e

J�rg (Schlechte)

-------Originalmeldung-------

Hallo Giacomo-Marco,

auch mein Vorfahre, es war - glaube ich - der direkte Vorg�nger von
Arndt v. S., hatte ja eine Partnerin, die ihm f�nf Kinder gebar. F�r
mich ist es ebenso immer wieder erstaunlich, dass diese Kinder trotz der
verordneten Ehelosigkeit bei den Komturen der Deutschherren den Namen
des Vaters trugen, bei uns sogar *mit* Adelstitel.
Bei unserem Ortschronisten Dr. Eduard Jacob wird Anna ERICH, die ja auch
nicht in Langeln in Erscheinung treten durfte und deshalb in
Darlingerode-Altenrode wohnte, ebenfalls als Altfrau bezeichnet. Da war
sie allerdings schon Witwe, das k�nnte mit dem Begriff gemeint sein.
Die Gemeinde hat sogar eine Stra�e nach Hoyer benannt, den Lauingenring
im Neubaugebiet.
�brigens f�hrte diese offensichtlich geduldete und doch verbotene
Partnerschaft nach dem Tod Hoyers von LAUINGEN dazu, dass alle seine
Kapitalien vom Orden eingezogen wurden und auch rechtliche Schritte
trotz der schriftlichen Festlegung (Testament oder Legate) erfolglos
waren. Selbst die Hilfe der Hoyer wohlgesonnenen weltlichen Oberherren
von BLANKENBURG war vergebens.
Dass die Partnerschaft geduldet war, sehe ich aus einer Nachricht, nach
der Albrecht von Brandenburg, der damalige Oberherr der Deutschherren,
Hoyer erlaubte, seine Kinder wie leibliche Erben auszustatten. Warum
diese - glaube ich sogar schriftlich vorliegende - Anordnung vom Orden
kassiert werden konnte, ist mir ein (schmerzliches) R�tsel.
Von meiner Seite also eine klare Antwort: Der Begriff Altfrau l�sst
nicht auf eine Verheiratung schlie�en.

Auch freundliche Gr��e,

Gerd

"Giacomo-Marco Sbriglione" <sbriglio@gmx.de> schrieb:

Hallo Giacomo,

lt. genwiki ist eine Altfrau eine Aufseherin �ber die M�gde. Siehe: Altfrau – GenWiki

Viele Gr��e - Karin

Hallo allerseits,

herzlichen Dank für die Hinweise zum Begriff "Altfrau"!

Ich dachte mir, es könnte nicht schaden, wenn ich nochmal eine Suchanfrage zu eben dieser "Altfrau" starte:

Marie Diercks oder Diedrichs, Konkubine oder doch heimliche Ehefrau des Comturs zu Langeln, Arndt v. Sandow, muß vor 1622 geboren sein und ist auf jeden Fall NACH 1656 an unbekanntem Ort gestorben. Ich glaube nicht, dass sie nach ihrer Trennung von meinem Vorfahren (im genannten Jahr) noch eine Ehe eingegangen ist, doch würde ich das nicht völlig ausschließen.

Ich weiß, das Marie zeitweise (um 1636) gemeinsam mit Arndt in Wernigerode gewohnt hat und das gemeinsame Haus zur Gemeinde St. Johannis gehörte.
Als sie sich von Arndt trennen musste, soll sie angeblich in die Obhut der Grafen von Wernigerode gekommen sein.

Falls sie irgend jemandem auffällt ("verdächtig" sind im Prinzip alle Orte der Grafschaft, am wahrscheinlichsten aber die Orte um Langeln herum), meldet Euch bitte! Alleine aufgrund ihrer "Geschichte" halte ich es für gut möglich, dass ihr Sterbeeintrag ins Auge fällt.
Ihren Herkunftsort vermute ich in der näheren Umgebung, doch könnte evtl. auch Bergen bei Wanzleben samt seiner Umgebung infrage kommen, weil ich einen indirekten Hinweis darauf habe, dass Arndt dort für den Deutschen Orden tätig war, ehe er nach Langeln kam.

Liebe Grüße

Giacomo-Marco