Hallo alle, die dies interessiert,
den Begriff "Landesältester" habe ich auch schon gelesen, kann aber im
Moment die genaue Bedeutung nicht definieren.
Zu Barzdorf Krs. Striegau, ab 1932 Krs. Schweidnitz, schreibt L. Radler:
"Am 31. März 1813 versammelten sich infolge des königlichen Aufrufs 'An
mein Volk' die Kreisstände, die zur Organisation der Landwehr einen
Kreisausschuß wählten, dem auch u.a. der Landesälteste Freiherr von
Richthofen auf Barzdorf angehörte." Wahrscheinlich war der Landesälteste
sowas wie ein Landrat.
Ich möchte aber totzdem einige Daten zum "Landeshauptmann" wiedergeben,
welche ich von Horst Adler bekam.
Der Landeshauptmann vertrat seit dem 14. Jh. (in Breslau etwa seit 1336)
den König von Böhmen in der Verwaltung, der Rechtspflege und dem
militärischen Kommando. In der Schweidnitzer Chronik von Heinrich Schuber
"Bilder aus der Geschichte der Stadt Schweidnitz", Schweidnitz (1911), S.
6/7 sind z. B. die 40 Landeshauptleute der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer
von 1392-1740 aufgelistet. Er fährt fort: "Als aber Friedrich II. 1741
ganz Schlesien zu einer preußischen Provinz gemacht hatte, fiel die
Einrichtung der Landeshauptmannschaften weg."
Das Amt des "Landeshauptmanns" für Schlesien (1919-38 und erneut ab April
1941 jeweils getrennt für Ober- bzw. Niederschlesien) gab es aber weiter,
doch waren seine Befugnisse sehr eng begrenzt. Er unterstand den jeweiligen
Oberpräsidenten. Zu seinen Zuständigkeiten lies nach im "Grundriss zur
deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg.v. Walther
Hubatsch. Bd. 4: Schlesien. Marburg 1976, S. 14f.
So, entweder war's von Interesse, else del.
und tschuess...
...Volker