Hallo Allerseits!
es wurde schon gesagt, dass bisher nur die katholischen Kirchenbücher an die
polnischen, katholischen Kirchen abgegeben wurden. Kopien oder Mikrofilme
sind weiterhin in Regensburg zugänglich, also hat sich an der Verfügbarkeit
nichts geändert - oder doch?
Doch - sie hat sich verbessert! Denn nun sind die Kirchenbücher (meines Wissens auf Mikrofiches) auch vor Ort in den Diözesanarchiven einsehbar.
Ansonsten ist die Verfügbarkeit (Regensburg, "Mormonen") wie gehabt. Mir ist kein Fall bekannt, dass durch die Verlagerung der Originale in die Ursprungsgebiete auch nur ein Forscher Schwierigkeiten bekommen hat. Wahrscheinlich hätte es bis heute keiner bemerkt, wenn die Verlagerung heimlich, still und leise stattgefunden hätte.
Ich jedenfalls konnte auf Mikroflmen meistens weniger lesen als im Orginal,
da der Kontrast teilweise unzureichend ist.
Deshalb sind meines Wissens vor der Verlagerung alle Bücher noch mal neu verfilmt worden. Aber wahrscheinlich gibt es diese neuen Filme nur in Regensburg, nicht bei den "Mormonen".
Ein Adressbuch ist kein Kulturgut - es sollten ja eigentlich viele Exemplare
existieren.
Zumindest haben mal viele Exemplare existiert. Man kann froh sein für jedes Exemplar, das noch irgendwo vorhanden ist, gerade in Ostpreußen, und nicht in den Ofen oder die Papiermühle gewandert ist.
In Deutschland sind übrigens ältere Bücher auch nicht immer
kopierbar - ich hatte mal ein Adressbuch von Tilsit unter dieser Auflage
erhalten - ich durfte es auch nur in der Bibliothek einsehen...
Ein gängiges Verfahren, das Bücher eines gewissen Alters und Bücher in schlechtem Erhaltunszustand (Stichwort: Säurefraß) betrifft - zumeist zu Recht. Ich habe mir auch schon mal ein Buch durchs Kopieren ruiniert. Ich greife jetzt lieber zur Digitalkamera, als ein eigenes Buch der mechanischen Belastung durchs Aufdrücken beim Kopieren auszusetzen.
Den Fehler, den die katholische Kirche gemacht hat - die polnischen,
katholischen Kirchen werden als Fortsetzung der deutschen, katholischen
Gemeinden betrachtet - hat die evangelische Kirche nicht gemacht.
Ich würde das nicht als Fehler betrachten. Die katholische Kirche ist schlicht und einfach anders strukturiert als die evangelische. Die hat gemäß ihrem Selbstverständnis gehandelt und wie ein globales Unternehmen die Kirchenbücher von einer Filiale in andere verbracht. Dass die polnischen, katholischen Kirchen Fortsetzung der deutschen, katholischen Gemeinden sind, ist keine besondere Betrachtungsweise, sondern ein Faktum, das man u. a. auch daran ablesen kann, dass es in einer Anzahl katholischer Pfarreien im Ermland 1945/46 KEINEN Pfarrerwechsel gab und oftmals auch unter einem neuen, polnischen Pfarrer vorhandene Kirchenbücher nahtlos weiterbenutzt wurden, bis sie voll waren. Ganz abgesehen davon, dass es im südlichen Ermland noch bis in die 70er-Jahre Kirchspiele mit einer mehrheitlich deutschen Bevölkerung gab.
Die Kirchenbücher im Evangelischen Zentralarchiv und die weiteren Akten bleiben
demzufolge in Berlin zugänglich. Die evangelischen Akten in Polen werden von
den Staatsarchiven eingesammelt, sobald sie älter als 100 Jahre sind -
Und das hätte der polnische Staat bezüglich der katholischen Akten auch gerne getan. Solange dieser Punkt nicht im Sinne der katholischen Kirche abschließend geklärt war, kam die Verlagerung der Kirchenbücher ja auch gar nicht infrage. Die Verlagerung als solche war aber eine rein innere Angelegenheit der katholischen Kirche.
hier wäre zumindest eine Mikroverfilmung oder Abgabe einer Kopie an das EZA
wünschenswert, damit man zur Akteneinsicht nicht bis zur russischen Grenze
fahren muss.
Was sehr wünschenswert ist, aber wohl nur Realität werden könnte, wenn die Bundesregierung gegenüber dem polnischen Staat auf jegliche Forderung nach deutschen Archivalien etc. ausdrücklich verzichtet.
Auch das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz gibt seine Akten
nicht nach Kaliningrad.
Das hat die katholische Kirche allerdings auch nicht getan! Die katholischen Kirchenbücher aus dem nördlichen Ostpreußen befinden sich weiterhin in Regensburg.
Ich bezweifle auch persönlich, dass sich ein Russe
für deutsche Akten, die 1945/46 noch als Brennmaterial benutzt wurden,
überhaupt interessiert.
Zumindest sehr wenige.
Hier sollten sich deutsche Politiker um die Rückführung (wenn auch nur als
Kopie) der Königsberger Akten kümmern, die z. B. nach Litauen (Wilna)
gekommen sind.
Tun sie doch! Siehe:
Jürgen Martens: Das Restaurierungsprojekt historischer Archivalien aus Königsberg in Wilna, in: Preußische Landesgeschichte. Festschrift für Bernhart Jähnig zum 60. Geburtstag. Herausgegeben von Udo Arnold, Mario Glauert und Jürgen Sarnowsky. (Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung. 22.) Marburg 2001, S. 603-614
Jürgen Martens: Das Wilnaer Restaurierungsprojekt, in: Preußens erstes Provinzialarchiv. Zur Erinnerung an die Gründung des Staatsarchivs Königsberg vor 200 Jahren. Herausgegeben von Bernhart Jähnig und Jürgen Kloosterhuis. (Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesgeschichte. 20.) Marburg 2006, S. 229-243
Für solche Rückführungsforderungen bedarf es viel Diplomatie und Fingerspitzengefühl. Diskussionen in der Tagespresse wären dazu kaum hilfreich, weshalb dort darüber auch nicht berichtet wird.
Man sollte nicht vergessen, dass die Litauer die in Wilna befindlichen Akten mittels Expeditionen nach Königsberg und Umgebung in der Tat gerettet haben.
Nein, im Falle der Archivalien stritten wohl nur die Vertreter verschiedener
Ansichten:(1) Die Auffassung, die sich schließlich durchgesetzt hat, nämlich,
Archivalien am Entstehungsort zu belassen, da sie dort für alle
Interessenten ohne langes Suchen auffindbar sein würden.
(2) Archivalien gehören denjenigen, die sie als Kulturgut erstellt haben,
sowie deren Nachkommen.Beide Ansichten haben etwas für sich.
Wobei die Ansicht (2) auch Probleme mit sich bringt. Nehmen wir als Beispiel das westpreußische oder posensche Kirchspiel X. Bevölkerungsverteilung bis Kriegsende: 50 Prozent Deutsche, 50 Prozent Polen, alle zu dem Kirchspiel gehörig. Nach Kriegsende werden die 50 Prozent Deutsche vertrieben. Wohin gehören nun die Kirchenbücher: in den Entstehungsort, wo 50 Prozent der betroffenen Bevölkerung bzw. deren Nachkommen leben? Oder nach Deutschland, wohin die anderen 50 Prozent der Bevölkerung vertrieben wurden?
Viele Grüße
Carsten Fecker