Kuhpächter Erbzinsbauer

Hi Liste,

wer kann mir diese Berufsbezeichnungen erläutern,

Kuhpächter im Jahre 1790 Ostpreussen
Erbzinsbauer im Jahre 1731 Ostpreussen

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Priebe

Hallo,
ein "Erbzinsbauer befindet sich im erblichen Besitz des Hofes, zahlt einen
gleichbleibenden Zins an die Grundherrschaft, leistet nur geringe oder keine
Dienste, ist pers�nlich frei. Zur Ordenszeit galten alle Bauern in den
"deutschen D�rfern" als Erbzinsbauern.Nach 1600 geraten die deutschen E. in
Untert�nigkeit und Dienstbarkeit und verlieren das erbliche Besitzrecht.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts werden hier und da die k�niglichen Bauern
wieder als E. bezeichnet, so im Dom�nenamt Natangen ( um Friedland und
Allenburg). Vgl. Erbzinser."
Ein Erbzinder ist " Inhaber eines Erbzinsgutes, das ihm vom Grundherren zu
erblicher Nutzung �berlassen ist; er zahlt kein Einkaufsgeld, sondern nur
einen j�hrlichen Erbzins. Beim Verkauf des Gutes ist ein Laudemium
Lehnwahre) von 10% desKaufpreises zu zahlen. Erbzinsg�ter waren zumeist
Bauernh�fe, oft auch kleine Vorwerke und gewerbliche Anlagen."
Quelle: Kurt von Sta�ewski / Robert Steinb : Was waren unsere Vorfahren.
K�nigsberg / Pr. 1938. Nachdruck Hamburg 1991, Sonderschrift Nr. 18 des
Vereins f�r Familienforschung in Ost- und Westpreussen.

Mit freundlichen Gr��en
Hans- Christoph Surkau

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Dieter!

Nachdem wir den Erbzinsbauern- dank Hans-Christoph Surkau- nun in seine angestammten Rechte
eingesetzt haben, noch ein Wort zum Kuhpächter:

Der Kuhpächter oder eigentlich Hofmann: war ein selbständiger landwirtschaftöicher Unternehmer auf einem Gut die Viehhaltung gepachtet hatte.

Dazu erhielt er vom Gutsherrn eine Grundausstattung an Vieh (mit Namensverzeichnis), das er bekoestigen und unterhalten musste und in seinem Bestand erhalten musste (also alte Kuehe durch Kaelber ersetzen usw.) Dafuer zahlte er pro Kuh eine kaehrliche Pachtsumme von 5 Rthl (1788) umd 1/8 May-Butter und ein 1/8 Achtel Stoppel-Butter. 1/3 der geborenen Kaelber standen dem Gutsherrn zu, (2/3 konnte der Hofmann verkaufen). Daneben durfte er auch noch Schweine halten und seine Frau stand dem Federvieh vor. Daneben beaufsichtigte der Pachthofmann das Personal des Hofes (Vorwerks) und seine Frau betrieb fuer dieses eine schwungvolle Erbaehrungs- und Bekoestigungsanstalt.

Den Kontrakt fuer die Kuhpacht eines Pachthofmannes hat Kurt Vogel in der Sonderschrift Nr.66 des VFFOW (Amt Preußisch Eylau, Orte Wohnplätze und ihre Einwohner 1756-1876) auf Seite 185-187 veröffentlicht

Ernst