Hallo Irmi und Freunde,
Hier einige Deutungen des Krüger:
Krugbäcker ;Töpfer
Krügel, Krügle ;Krug-, Geschirrhändler, -hausierer.
Krüger
Besitzer oder Pächter eines Dorfkruges oder einer einzelenen Krugstelle. In der Regel war er
verpflichtet, Bier und Branntwein von den Brauereien und Brennereien der staatlichen
Domänenämter oder der (Ritter-)Güter zu beziehen. Er selbst hatte keine oder nur eingeschränkte
Brenn- und Braurechte. Neben dem Ausschank bewirtschaftete er auch regelmäßig bäuerliche
Ackerflächen.
MfG
Bernd aus Wolfsburg
der dauersuchende KINZEL
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