Kriegswaisenrente

Guten Tag,

wei� jemand wie nach Kriegsende (ab 1945) der Unterhalt f�r Waisenkinder
berechnet wurde?
War es ein Pauschalbetrag, oder spielte der Berufsstand der Eltern damals
auch schon eine Rolle?
Habe im Internet �ber diese Thematik nichts gefunden.

Besinnliche Adventsgr��e

      Christiane

Quoting Phoenix <Td.Phoenix@t-online.de>:

Guten Tag,

weiß jemand wie nach Kriegsende (ab 1945) der Unterhalt für Waisenkinder
berechnet wurde?
War es ein Pauschalbetrag, oder spielte der Berufsstand der Eltern damals
auch schon eine Rolle?
Habe im Internet über diese Thematik nichts gefunden.

Besinnliche Adventsgrüße

     Christiane

Das hing wohl davon ab, ob die Eltern Sozialversicherung gezahlt hatten, ob
Anspruch auf Kriegsschaden bestand (Kriegsschadensrente), ob die Eltern im Krieg
umkamen.

Hallo,
nach dem I. Weltkrieg haben wohl auch Eltern f�r ihre gefallenen S�hne
(jedenfalls wenn diese Auszeichnungen hatten) eine Rente erhalten. Kann
jemand hierzu n�here Informationen geben?
Viele Gr��e
Ralf

--- Urspr�ngliche Nachricht ---
Von: goertz@FoxValley.net
An: ow-preussen-l@genealogy.net
Betreff: Re: [OWP] Kriegswaisenrente
Datum: Sun, 27 Nov 2005 13:43:43 -0600

Guten Tag,
Kriegswaisenrenten u. Kriegsalbaisenrenten u. Kriegerwitwenrenten wurden als
exKriegslasten von den �rtlichen Sozial�mtern monatlich ausgezahlt mit einem
Pauschalbetrag. Dieser wurde nach 1950 laufend angepa�t (�hnlich wie die
heutigen "normalen" Renten bzw. nach Merkel-Sauer zuk�nftig nicht mehr). Im
weiteren gab es auch Sachleistungen von den Sozial�mtern wie:
Hausbrandhilfe,Kleidergeld, Schulbeihilfen (z.B. Internate).Die auszahlende
Beh�rde kann in den einzelnen BRD-Bundel�ndern einen unterschiedlichen Namen
tragen.
Gru�
Horst Wondollek

Kinder von V�tern, die im Krieg gefallen oder vermi�t und f�r tot erkl�rt
waren, erhielten eine Waisenrente nach dem "Bundesversorgungsgesetz" (das
auch heute noch f�r die Bundeswehr meist f�r die F�lle von Dienstunf�llen
gilt). Die Versorgungsrenten, die auch die Witwe erhielt, wurden vom
zust�ndigen Versorgungsamt (nicht dem Sozialamt) ausgezahlt.
Die Waisen und Halbwaisen erhielten im Falle eines weiterf�hrenden
Schulbesuchs Ausbildungsbeihilfen und gelegentlich auch einmalige Hilfen f�r
besondere Zwecke.

MfG
Manfred B�ttcher