Kriegstrauung

Hallo Clarissa,

ich habe zu dieser Frage die folgenden Gesetzesstellen gefunden (Stand 1944):
"Eheschließung von Angehörigen der Wehrmacht im Kriege und in besonderen Fällen: §§ 12 ff. Personenstandsverordnung der Wehrmacht vom 04.11.1939 (RGBl. I 2163). Eheschließung von Angehörigen der Wehrmacht mit Frauen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Erlass 19.11.1943 (MBliV. 1779). Ehemündigkeitserklärung von Wehrmachtsangehörigen: Verordnung 01.04.1942 (RGBl. I 159); hierzu Allgemeine Verfügung 14.05.1943 (DJ. 287).
RGBl. = Reichsgesetzblatt
MBliV. = Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern.
DJ. = Deutsche Justiz
Ich habe nur ein entsprechendes Quellenverzeichnis, nicht die entsprechenden Gesetzblätter usw. Sollten weitere Fragen bestehen, will ich gern versuchen, diese zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut (Bernert)