Guten Abend Karin, Wolfgang und Helga,
Vielleicht sind die nachstehenden Informationen nützlich?
Viele Grüsse,
Susanna
"Privat-Anzeige
Das Feirichtergut in Martinsberg, enthaltend circa 40 Morgen Acker-
und Wiesenland nebst dazu gehöriger Brandweinbrennerei und
Schankwirtschaft ist zu verpachten, und können sich qualifizirte Pächter
bei Unterzeichnetem melden und näheren Aufschluss erhalten.
Martinsberg den 23. Juni 1844. Anton VOLKMER"
Qu. :
Habelschwerdter Kreisblatt N° 26/1844 vom 26.06.1844
Standort : Zeitungsabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin
"Bekanntmachung.
Der Gärtner Franz VOLKMER zu Altgersdorf beabsichtigt, sein altes
Oelmühlengebäude abzubrechen und eine neue Wassermühle bestehend
aus einem Mahlgange, Spitzgange und Stampfwerke mit 4 Löchern im
Grubenbaume auf seinem Grundstück neben dem Wohngebâude zu
erbauen, und daher die hölzerne Wasserleitung etwas mehr rechts als
bisher, nach der neu zu erbauenden Mühle zu, zu verlegen.
Dies wird hiermit nach § 29 der Gewerbeordnung zur öffentlichen
Kenntniss gebracht, mit der Aufforderung, etwanige [sic] Einwendungen
gegen diese neue Anlage binnen einer Präklusivfrist von 4 Wochen bei
der unterzeichneten Dominial-Polizei-Verwaltug anzumelden, widrigenfalls
nach Ablauf dieser Frist die langespolizeiliche Genehmigung zu dem
Bau der Mühle nachgesucht werden wird.
Seitenberg den 12.Juni 1846. Das Dominium (Polizei-Verwaltung)."
Qu. :
Habelschwerdter Kreisblatt N° 25/1846 vom 17. Juni 1846
Standort : Zeitungsabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin
"Der Bauer Joseph VOLKMER zu Alt-Gersdorf beabsichtigt, die von
seinem Bruder, dem Gärtner Franz VOLKMER daselbst überlassen
erhaltene, und in der Nähe dessen Gehöftes befindliche Lohestampfe
nebst Umfassungswänden etwa 100 Schritte von ihrem jetzigen Orte
entfernt auf sinem eigenen Grund und Boden zu translociren, das Werk
durch ein oberschlägiges Wasserrad in Betrieb zu setzen, und das
Wasser dazu aus dem, sein Grundstück durchschneidenden,
Koblitzbache, mittelst eines ausschliesslich auf seinem Grund und
Boden anzulegenden Grabens abzuleiten.
Dieses Vorhaben wird auf Anweisung der Königlichen Regierung zu
Breslau vom 12ten v. Mts. und in Gemässheit des § 29 der allgemeinen
Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845, mit der Aufforderung hierduch
zur öffentlichen Kenntniss gebracht, etwanige [sic] Einwendungn gegen
diese Veränderung binnen einer prakiusivishen, vom Tage der
Bekanntmachung ab, beginnenden Frist von 4 Wochen bei der
unterzeichneten Polizei-Behörde anzumelden, wonächst das Weitere
veranlasst werden wird.
Steinberg den 16. Jahuar 1847. Die Dominial-Polizei-Verwaltung."
Qu. :
Habelschwerdter Kreisblatt N° 03/1846 vom 22. Januar 1847
Standort : Zeitungsabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin