So sehe ich das auch.
Adoption heißt "an Kindes statt angenommen", ist als genealogisch relevant.
-Eckhard (Hensel)
In einer eMail vom 05.10.2011 22:18:14 Westeuropäische Sommerzeit schreibt
ursmar@gmx.net:
Hallo Wolfgang,
ich glaube, da schneidest Du ein schwieriges Thema an.
In der Regel wird man sagen, in der Genealogie ist die Verwandtschaft
eine auf Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft (gemeinsame genetische
Herkunft).
Also wird in der Genealogie meist die Blutsverwandschaft dargestellt und
finden ihren Niederschlag in genealogischen Darstellungen, wie z B.
Stammbäumen. Computerprogramme zementieren oft diese starre Haltung.
Aber ganz so einfach ist es meiner Meinung nach nun auch wieder nicht,
denn es gibt ja auch die juristische Verwandtschaft z.B. duch Adoption.
Wird ein Kind nach dem Kinder- und Jugendrecht adoptiert, so gilt es als
verwandt, auch mit den Verwandten des Adoptivvaters. Die bis dato
bestehende rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern wird durch
eine Adoption aufgehoben. Das adoptierte Kind wird den leiblichen
Kindern gleichgestellt.
Ganz schwierig wird es, wenn man an modernen Fortpflanzungstechniken
denkt. Hier verschwimmt die Bedeutung der eigenen Reproduktion, denn die
künstliche Befruchtung macht es möglich, dass Frauen ihre Kinder mit
Hilfe fremder Eizellen gebären. Wie will man das schematisch darstellen?
Für mich steht die Erforschung der Familiengeschichte im Vordergrund und
dazu zählen auch die Adoptivkinder. Die schematische Darstellung in Form
eines Stammbaumes wird dadurch natürlich nicht einfacher. Ich würde es
so machen: Adoptivkind dem Adoptivvater zuordnen und als zusätzliche
Bemerkung, dass es sich um ein Adoptivkind handelt.
Gruß
Martin