Korrekte genealogische Darstellung

Hallo Herr N�geler ,

Sie haben richtig Gluck dass sie wissen wer der ursprungliche Vater war!
Ich wurde denken dass sie jetzt beide vater eintragen mussen.
Der erste richtige Vater (unverheiratet) und der zweite Spaeter alsob der erste geschieden oder verstorben war.
Beide Vater sind zu verfolgen und sie sollten beide Linien verfolgen.

Grusse,
Henk Weltje

www.henk-weltje.nl

Henk Weltje.
was soll der Hinweis man m�sse die Vorfahren beider V�ter verfolgen?
korrekt ist wohl nur der biologische Vater, nat�rlich ist es richtig den

Adoptiv-Vater zu nennen aber eben mit dem Hinweis dass dieser nicht
der biologische Vater war.

Aus den Ausf�hrungen von Herrn N�geler entnehme ich dass
keine Eheschlie�ung erfolgt ist und die Mutter sp�tere einen anderen
Mann geheiratet hat, der das Kind adoptierte und ihm seinen Namen gab.

Leider nennt Herr N�geler weder die Zeit noch eine Region in der diese
Ereignisse stattgefunden haben, so dass eine Entscheidung nicht so
leicht
zu treffen ist.

Wie ich schon geschrieben hatte, war es hier in S�dwestdeutschland
�blich
dass auch unehelich geborene Kinder den Familiennamen des biologischen
Vaters erhielten - wenn dieser die Vaterschaft anerkannte. Dann war es
un-
wichtig ob die Eltern sp�ter heirateten oder nicht.
Erscheint das Kind dann sp�ter mit dem Namen der Mutter ist darauf zu
schlie�en dass der Erzeuger die Vaterschaft nicht anerkannt hatte.
Oft hei�t es in solchen F�llen "Vater ist, wie die Mutter sagt
......"

Ein v�llig anderer Sachverhalt ist der von mir bereits geschilderte:
Wenn Kinder zwar ehelich geboren worden waren, der leibliche Vater
aber verstorben war und die Mutter wieder geheiratet hatte, kam es
vor dass der Stiefvater als "Vater" bezeichnet wurde. In solchen F�llen
aber hatten die Kinder immer den Familiennamen des leiblichen Vaters.
Gerade dies liegt aber bei dem von Herrn N�geler geschilderten Fall
nicht vor.

Gru� Heinz E. Hennige

"Henk Weltje" <henk.weltje@telfort.nl> schrieb: