Kopulationsregister Rethwisch 1727

Hallo Enrico,

im Kopulationsregister Rethwisch von Franz Schubert, steht folgender Eintrag:

08.10.1727 Behm, H. Carl Chrn., Magister, Hoffprediger
                  und
                 Witling, J. Anna Lucia

Schöne Grüße Anja

Hallo Anja,

vielen Dank für die Information!

Mit freundlichen Grüßen,
Enrico

Hallo miteinander,

mir kommt gerade ein kaiserl. Adelsdiplom unter die Hand: ein meckl. Jurist
wird 1803 per Diplom f�r sich und seine Kinder in den erblichen
Reichsadelsstand erhoben. Seine Nachkommen f�hrten jedoch anscheinend �ber
mehrere Generationen weiterhin ihren bisherigen b�rgerlichen
Familiennamen...

FRAGE: mu�te das Adelspr�dikat "von" explizit verliehen bzw. die neue
Namensform "von XYZ" in der Urkunde ausdr�cklich benannt werden, um eine
nachhaltige Wirkung auf den Geschlechtsnamen zu zeigen?

Peter

Hallo Peter,

bei der Nobilitierung wurde der Name rechtsverbindlich festgelegt. Wenn also in der Nobilitierungsurkunde kein "von" erscheint,
konnte es von den Namensträgern auch nicht verwendet werden.

Offenbar war daher im vorliegenden Fall dieser bisherige bürgerliche Name im Rahmen der Nobilitierung ohne Änderung oder Zusatz auch
als künftiger Name verliehen worden, da die Nachkommen nach Erhebung in den erblichen Reichsadelsstand den bisherigen bürgerlichen
Namen (vermeintlich trotzdem) weiterführten - er war dann aber eben nicht mehr bürgerlich, obwohl er noch so aussah.

Näheres zum Thema kannst Du sicher in der Adel-L erfahren.

Viele Grüße,

Jürgen

Danke!

Ich habe gerade nochmal nachgelesen; es wird im Diplom auch das Recht zur
F�hrung eines ebd. definierten Adelswappens und die Genehmigung zur
rechtsverbindlichen Namens�nderung in "von XYZ" beurkundet. Daran kann's
demnach nicht gelegen haben.

Mu� mal schauen, ob es eine Probleme mit der Anerkennung der Nobilitierung
auf Landesebene gegeben hat; vielleicht lasg da der Hund begraben.

Sch�ne Gr��e, Peter

Hallo Peter,

<< es wird im Diplom [...] die Genehmigung zur rechtsverbindlichen Namensänderung in "von XYZ" beurkundet. >>

vielleicht hat man diese Genehmigung dennoch aus irgendwelchen Gründen nicht genutzt und den Namen beibehalten?

Viele Grüße,

Jürgen

Hallo Peter,

<< es wird im Diplom [...] die Genehmigung zur rechtsverbindlichen Namensänderung in "von XYZ" beurkundet. >>

vielleicht hat man diese Genehmigung dennoch aus irgendwelchen Gründen nicht genutzt und den bisherigen Namen beibehalten?

Viele Grüße,

Jürgen

Hallo Peter,

manchmal kam es vor, dass einzelne Teile einer adligen Familie den Titel
verkaufte, um sich eines Schuldenbergs zu entledigen. Nach dem das geschehen
ist, darf die Familie kein Prädikat mehr führen und muss den Stammsitz
verlassen.
Vielleicht ist so ein Vorgang die Ursache dafür, dass kein Prädikat geführt
wurde.

MfG

Petra Burbach

Hallo Petra,

<< manchmal kam es vor, dass einzelne Teile einer adligen Familie den Titel verkaufte, um sich eines Schuldenbergs zu entledigen.
Nach dem das geschehen ist, darf die Familie kein Prädikat mehr führen und muss den Stammsitz verlassen. >>

das alles ist leider nur eine volkstümliche Vorstellung von Adelstitel und -verlust, die in keiner Weise zutrifft.

Viele Grüße,

Jürgen