Kopien von TV-Mitschnitten (war: Spur der Ahnen)

Hallo Danny!

Ja, wahrscheinlich sogar in Begleitung des Staatsanwalts und in Handschellen.

Aber es gibt da ein Sprichwort: "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter."

Gruß

Jürgen(Schweimler)

Liebe Mitforscher !
Raubkopien egal jeglicher Art sind kein Kavaliersdelikt
egal Märchen oder sonst etwas !
sondern eine Straftat !

beim Brennen im PC CD Laufwerk oder DVD Laufwerk
außerdem auf jedem CD Rohling ob Musik oder Film DVD wird die Seriennummer
des CD Laufwerks eingebrannt anhand der Seriennummer wird dann der PC
identifiziert !

Grüsse Stefan Pusinelli

Auch hartnäckig wiederholter Unfug bleibt Unfug ...

J. Fritsche

Hier mal etwas zum lesen, für alle Neunmalklugen:

Der Rechtsanwalt Prof. Axel Wössner im SPICKER-Interview
SPICKER: Darf man frei empfangbare Fernsehsendungen aufnehmen, auf eine DVD brennen und an Freunde weitergeben?
Wössner: Jeder darf grundsätzlich einzelne Kopien von Fernsehsendungen für den rein privaten Gebrauch von persönlich verbundenen Personen, also auch von Freunden und Familienangehörigen, herstellen und weitergeben. Aber auch hier gilt wie bei den CDs und den DVDs: Privatkopien dürfen nicht verkauft werden.

SPICKER: Viele Schülerinnen und Schüler haben CDs geschenkt bekommen. Darf man diese brennen und an Mitschüler weiterverschenken?
Axel Wössner: Soweit eine CD nicht kopiergeschützt ist, darf sie für den Eigenbedarf kopiert werden. Ganz praktisch bedeutet das, dass man für enge Freunde und Familienmitglieder Original-CDs brennen und verschenken darf. Die Rechtssprechung hat einmal sieben Privatkopien als zulässig erachtet. Entsprechendes gilt auch für Filme. Da die meisten DVD´s allerdings kopiergeschützt sind, ist eine Kopie rechtlich unzulässig.

SPICKER: Darf man gebrannte CDs und DVDs verkaufen?
Wössner: Nein, das ist verboten. Rechtlich betrachtet dürfen kopierte Tonträger oder kopierte Videos im Unterschied zu den Originalen nicht verkauft werden. Wer nicht unbedingt auf Original CDs oder DVDs steht, kann diese verkaufen, nachdem er sich vorher eine Kopie davon gemacht hat. Sind die Original-Videos oder Original-Tonträger allerdings mit einem Kopierschutz versehen, dürfen sie nicht gebrannt, das heißt also weder kopiert noch vervielfältigt werden.

SPICKER: Darf man sich von der CD oder DVD eines Freundes oder einer Freundin eine Kopie machen?
Wössner: Ja, das ist möglich. Das Urheberrechtsgesetz verlangt nicht, dass man Eigentümer einer CD oder einer DVD sein muss, um eine Kopie für persönliche Zwecke zu erstellen. Allerdings darf man einen Kopierschutz nicht umgehen. Das ist verboten.

SPICKER: Darf man Songs aus dem Internetradio aufnehmen, auf CD brennen und an andere weitergeben?
Wössner: Einen Tonträger mit digital aufgenommener Musik darf man verschenken. Strafbar und schadensersatzpflichtig macht sich, wer so hergestellte Musik verkauft oder in einer Tauschbörse anbietet. Grundsätzlich darf man Musik digital mit dem Computer aufnehmen. Man darf die aufgenommenen Musikstücke auch an Freunde und Familienmitglieder weitergeben. Grundsätzlich schadenersatzpflichtig oder strafbar ist es, wenn man die mitgeschnittene Musik auf der eigenen Website, in einer Tauschbörse oder sonst wo öffentlich verbreitet oder gar verkauft. Die öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung von Musik ist nämlich nur mit Erlaubnis der Berechtigten, also der Urheber gestattet.

Außerdem:

Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als "Raubkopien" bezeichnet. Tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum privaten Gebrauch mehrere Privatkopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen, ohne dadurch ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen. So kann eine Musik-CD legal kopiert werden, wenn kein Kopierschutz überwunden werden muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, kann er durch die (Re-)Digitalisierung einer (analog) abgespielten CD legal umgangen werden. (Wer das nicht kapiert, d.h. ich lasse eine CD im CD-Spieler laufen und nehme Sie gleichzeitig wieder auf.) Der entscheidende Aspekt ist, dass der Kopierschutz umgangen und nicht etwa geknackt wird. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, CD-R- und DVD±R-Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird.

Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet.

Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber das Recht auf Privatkopie eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner.

Mittlerweile ist die Privatkopie alltäglich geworden: Mit Videorekordern werden Fernsehsendungen aufgezeichnet und Dateien werden von Webservern auf den heimischen Rechner heruntergeladen.

Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden.
Umstritten ist unter Juristen, wie viele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978 wird häufig die Ansicht vertreten, dass bis zu sieben Kopien zulässig seien. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien.

Beispiele

Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s.o.). Fernsehaufnahmen mit dem Videorecorder, das Aufnehmen von Radiosendungen mit dem Kassettenrecorder oder auch der Mitschnitt von Sendungen im Internetradio, sofern dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

Privatkopien konnten vor dem Aufkommen der Digitaltechnik nur verlustbehaftet hergestellt werden. Analoge Tondaten wie auf Musikkassetten verlieren zum Beispiel durch mehrmaliges Kopieren an Qualität, bis sie nicht mehr akzeptabel sind. Weiterhin altern die Aufzeichnungen und büßen so ihre Qualität beim Abspielen ein. Der Verbreitungsumfang einer solchen analogen Kopie war somit relativ stark durch die technischen Randbedingungen beschränkt.
In Deutschland wurde der § 53 an diese Entwicklung dahingehend angepasst, dass Privatkopien "auf beliebigen Trägern" erlaubt sind; also auch in digitaler Form.

"Privatkopien sind grundsätzlich zulässig", sagte der Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe (Schleswig-Holstein) in einem dpa/gms-Gespräch. Es dürfen aber maximal nur sieben Kopien angefertigt werden. Das gelte für jedes Werk, egal ob es sich um eine Musikdatei, eine CD, ein Buch oder eine DVD handelt, so der auf IT-Recht spezialisierte Jurist.
Entscheidend sei, dass die Kopien lediglich im privaten Umfeld weitergegeben werden und dass derjenige kein Geld für die Weitergabe nimmt, so Weinknecht. "Es ist also in Ordnung, seinem Nachbarn oder einem Freund eine selbstgebrannte Musik-CD zu geben", erklärt der Anwalt. Wer aber zum Beispiel Musikdateien, an denen er nicht das Urheberrecht besitzt, in einer Online-Tauschbörse anbietet, bewegt sich nicht mehr im privaten Umfeld. Er muss deshalb mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt übrigens immer auch für die Person, die eine solche Kopie ersteht.

...ich kann also der kleinen Charlotte, die ich jeden Tag sehe, sehr wohl den Märchenfilm ausleihen, Hr. Pusinelli und Hr. Fritsche!

Das Recht auf private Kopien wird durch eine weitere Regelung eingeschränkt: "Beim Kopieren darf ein Kopierschutz nicht absichtlich umgangen werden", betont Weinknecht. Es ist also zum Beispiel nicht rechtens, ein Programm zu nutzen, das den Kopierschutz von CDs oder DVDs aushebelt. "Mit einem Kopierschutz versehene Werke müssen vom Hersteller entsprechend gekennzeichnet werden." Dagegen begeht keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, wer auf seinem Computer ein Betriebssystem verwendet, auf dem der Kopierschutz wirkungslos ist. Hier werde vom Anwender schließlich kein "wirksamer Kopierschutz" umgangen.

Fernsehsendungen aufzeichnen: Was ist erlaubt ?

Digitales Fernsehen, Festplattenrekorder, DVD-Brenner und die passende Software - diese Kombination macht es einem so leicht wie nie zuvor, TV-Sendungen in bester Qualität aufzunehmen, zu speichern, an Freunde zu verleihen. Aber ist all das auch erlaubt?

Wenn es darum geht, Fernsehsendungen von frei empfangbaren Sender aufzunehmen, ist die Rechtslage erfreulich eindeutig: Jeder darf solche Sendungen aufnehmen und dauerhaft behalten. Ob die Programme auf die gute alte Videokassette, auf eine Festplatte oder direkt auf eine DVD aufgezeichnet werden, spielt keine Rolle.

Es gilt die Regel, die auch für andere private Kopien gilt: Solange die Quelle der Aufzeichnung rechtmäßig ist, darf man für den privaten Gebrauch Kopien herstellen. Für Sendungen der in Deutschland sendenden Stationen trifft das in der Regel zu.

Selbst wenn es ausnahmsweise nicht zuträfe, würde das an der Zulässigkeit der Privatkopie im Zweifel nichts ändern. Denn die ist nur dann nicht gegeben, wenn die Quelle der Sendung für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Da der Nutzer nicht erkennen kann, wie die Quellen einer Sendung zustande gekommen sind, ist es für ihn generell nicht "offensichtlich", ob dies rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist.

Raus mit der Werbung? Kein Problem

Auch die Aufnahmen zu bearbeiten, ist für den privaten Gebrauch kein Problem. Wer lästige Werbung herausschneiden möchte oder seinen Kindern bestimmte Filmszenen nicht zumuten will, kann mit Schnittsoftware nach Herzenslust an den Videos herumschnipseln.

Weitergeben erlaubt, verbreiten verboten

Auch die Frage, ob man diese Aufzeichnungen weiter geben darf oder nicht, wird durch die Privatkopie-Regeln beantwortet. Daher hier nur das Wichtigste: Jeder darf einzelne (nach einer alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können das bis zu sieben sein) Kopien von Fernsehsendungen für den rein privaten Gebrauch von persönlich verbundenen Personen herstellen und weitergeben. Allerdings darf man diese Aufzeichnungen weder verkaufen, noch über Tauschbörsen anbieten. Beides ist durch die Privatkopie-Regeln nicht gedeckt.

Darf man Musik aus dem Radio aufnehmen?

Radio ist das Überall-Medium. Im Auto, in der Küche, bei der Arbeit: überall versorgt es uns mit aktuellen Nachrichten - aber vor allem mit Musik, ganz viel Musik. Ideal, um die Songs aufzunehmen und damit sein privates Musikarchiv zu ergänzen.

Das wird natürlich besonders interessant, wenn man die Stücke nicht mehr, wie früher, auf analoge Musikkassetten aufnehmen muss, sondern gleich als komprimierte Audio-Dateien (MP3, Ogg Vorbis oder anderes) auf der Festplatte abspeichern kann. Zwar muss man dafür entweder sein Radio an den Computer anschließen oder spezielle Hardware verwenden (wie zum Beispiel eine Radioempfangs-Karte im Rechner). Doch wer diesen Aufwand nicht scheut, kann die aufgenommenen Songs dann auch direkt von der Festplatte auf CD brennen oder auf den tragbaren Player für unterwegs überspielen. Sehr bequem. Aber auch erlaubt?

Mitschneiden erlaubt

Die Antwort lautet eindeutig: ja. So, wie man früher das Radioprogramm auf Kassetten aufgenommen hat, darf man heute Musik digital auf dem Computer aufnehmen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr, denn es ist nicht erlaubt, diese Musik weiter zu geben, sei es über die eigene Website, eine Tauschbörse oder einen Podcast - geschweige denn sie zu verkaufen. Denn das hieße, sie öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, und das ist nur mit Erlaubnis der Urheber gestattet, die in diesem Fall nicht vorliegt.

Allerdings darf man die Stücke im Rahmen der so genannten Privatkopie-Regelung auf CDs brennen und an Freunde weiter geben oder sich - wie früher bei Musikkassetten - die Songs von Freunden oder Verwandten überspielen. Da die Musik im Radio gespielt wurde, heißt das, dass sie rechtskonform angeboten wurde (was bei vielen Stücken, die in Tauschbörsen angeboten werden, nicht der Fall ist - mehr dazu in den Artikeln zu Tauschbörsen und Privatkopie.

Gruß

<< persönlich verbundene Personen, also auch Freunde und Familienangehörige >>

Aber klar doch - sicher wird hier jeder auch stichhaltig begründen können, weshalb er ganz allgemein und völlig ziellos in eine solche Mailingliste hinein fragt, ob ihm jemand von den vielen, ihm persönlich verbundenen Personen hier bzw. von all den vielen Freunden und Familienangehörigen unter den Listenmitgliedern ihm eine Kopie eines Mitschnitts überlassen möchte. Was ihn Staatsanwalt und Richter dann wohl fragen werden?

Schon das große Risiko, hier so unbekümmert in der weiten Runde mit vielen Mitlesern innerhalb und außerhalb der Liste (die Beiträge können schließlich von jedem gelesen werden) nach solchen Kopien von Mitschnitten zu fragen, sollte man wirklich nicht eingehen!

Wer hier wohl neunmalklug ist ...?!

Jürgen Fritsche

Wieder mal nur dummes Geschwätz, ohne jegliche Kenntnis der Materie ...

Kann ich mich nur anschließen. An die Admin: kann dieser "Herr" F. mal
gestoppt werden?
Michael (Daxer)

Hallo Michael!

Der Forderung würde ich mich anschließen. Die Einlassung:"Wieder mal nur dummes Geschwätz, ohne jegliche Kenntnis der Materie ..." erhielt ich übrigens von besagter Person, als ich auf Dannys wohl nicht sehr ernst gemeinter Anfrage vom 02.06.2011 eine ebenfalls nicht bierernste Antwort geschrieben hatte.

Gruß

Jürgen Schweimler