bei Durchsicht der KB Wassertrüdingen ist mir aufgefallen, dass von 1669
bis 1898 Bücher für Kommunikanten und von 1830 bis 1895 ein Buch für
Konfirmanden geführt wurde. Bei den Kommunikanten wurden alle die zum
Abendmahl gingen erfasst und statistisch ausgewertet, Männlein,
Weiblein, Pfarrer und Diakon, da kamen 1812 doch 855 Personen zusammen.
Die Konfirmanden wurden im Buch der Kommunikanten mit Knaben und Mädchen
aufgeführt, "Zum erstenmal" und "Zum zweitenmal". Bei vielen Personen
wurde der Familienstand genannt.
Jetzt frage ich mich, warum wurde so viel Aufwand betrieben um die
Kommunikanten zu erfassen? Es wurden wohl keine Anwesenheitslisten
ausgelegt, demnach musste der Pfarrer nach der Kirche auch mal 50
Personen notieren. War das nur zur Kontrolle der Gläubigen, zum
Erfolgsnachweis für den Pfarrer, oder gab es doch wichtigere Gründe?
in Wikipedia habe ich unter Kommunikantenregister einen kleinen Artikel
gefunden, der meine Frage zum größten Teil beantwortet:
Das Kommunikantenregister, auch Kommunikantenverzeichnis, war ein
Kirchenbuch, das in der frühen Neuzeit vor allem in
evangelisch-lutherischen Pfarreien geführt wurde. Wer an einem Sonn-
oder Feiertag das Abendmahl empfangen (kommunizieren) wollte, meldete
sich an einem dafür festgesetzten vorhergehenden Werktag beim Pfarrer
an. Sein Name wurde unter dem Datum des Abendmahlsgottesdienstes im
Kommunikantenregister eingetragen. Die Anmeldung war ursprünglich mit
Beichte und Absolution, später nur noch mit einer katechetischen
Vermahnung, oft auch mit einer Geldspende verbunden.
Die Kommunikantenregister gehören zu den wertvollsten Quellen der
frühneuzeitlichen Bevölkerungs- und Frömmigkeitsgeschichte.
Hallo Helmut,
Besten Dank für diesen Hinweis--besonders interessant, weil ich zur Zeit in dem ältesten evang. KB von Wildenreuth/Oberpfalz stöbere--suche weitere Anhaltspunkte für meine RAST-Vorfahren dort, da er anscheinend als Witwer mit mehreren Kindern etwa 1595 von anderswoher nach Wildenreuth gezogen ist und dann 1596 wieder heiratet. Hast Du in Deinen Forschungen festgestellt, wann Kinder normalerweise konfirmiert wurden und dann zur Kommunion zugelassen wurden? In den frühesten KB der Pfalz, wo ich auch Vorfahren habe, habe ich Eintragungen gesehen, wo Kinder schon mit 11 Jahren oder auch viel später mit 17 Jahren konfirmiert wurden--ich dachte, na schön, da waren einige Kinder viel besser im Konfirmandenunterricht als andere, oder einige mussten ihren Eltern auf dem Bauernhof helfen und hatten wenig Zeit für Konfirmandenunterricht . . .
Der Name meines Vorfahrs, der etwa 1595 nach Wildenreuth gezogen ist, war Wolff oder Wolffgang RAST, geboren viellecht etwa 1560. Hat jemand diesen RAST irgendwo angetroffen?
Mit herzlichen Grüßen
Gary On Sunday, November 24, 2019, 07:09:04 AM PST, Helmut Kienle <helmut-5hk9-kienle@t-online.de> wrote:
Hallo,
in Wikipedia habe ich unter Kommunikantenregister einen kleinen Artikel
gefunden, der meine Frage zum größten Teil beantwortet:
Das Kommunikantenregister, auch Kommunikantenverzeichnis, war ein
Kirchenbuch, das in der frühen Neuzeit vor allem in
evangelisch-lutherischen Pfarreien geführt wurde. Wer an einem Sonn-
oder Feiertag das Abendmahl empfangen (kommunizieren) wollte, meldete
sich an einem dafür festgesetzten vorhergehenden Werktag beim Pfarrer
an. Sein Name wurde unter dem Datum des Abendmahlsgottesdienstes im
Kommunikantenregister eingetragen. Die Anmeldung war ursprünglich mit
Beichte und Absolution, später nur noch mit einer katechetischen
Vermahnung, oft auch mit einer Geldspende verbunden.
Die Kommunikantenregister gehören zu den wertvollsten Quellen der
frühneuzeitlichen Bevölkerungs- und Frömmigkeitsgeschichte.
in manchen Konfirmationeinträgen kann man ein Stück Lebenslauf der Eltern
finden, so z.B. in Melchior SALZNERs Eintrag im Konfirmationsregister des
evangelisch-lutherischen Pfarramts in Herrnsheim: Salzner, Melchior, des
derzeitigen Pachtwirts dahier auf dem Eckardtschen Engelswirtshau-se Johann
Friedrich Salzner und dessen Eheweibs Anna Barbara, geborene Hahn, von
Burggrub in der Pfarrei Aschbach und Hohn am Berg zweitältester ehelicher
Sohn, den 28.02.1826 zu Burggrub geboren und den dritten Februar eiustem
anno zu Hohn a/b getauft, hat seit seinem sechsten Jahre die katholische
Ortsschule zu Altmannshausen, wo sein Vater Pachtwirt war, einige Zeit
besucht, trat von dieser Schule über in die Schule zu Schnodsenbach,
besuchte darauf ein Jahr lang die Schule zu Mainbernheim und kam von da aus
im Juli 1838 in die hiesige Schule. Trotz seiner nicht üblen Anlagen und
seines in der letzten Zeit dahier erwiesenen Fleißes konnte er die früheren
unverschuldeten Versäumnisse und Schulunterbrechungsfolgen nicht nachholen
und wurde des-halb nur unter der Auflage, die Schule noch 1/2 Jahr zu
besuchen, konfirmiert, weil ihm ein erneuter Schulwechsel bevorstand. Im
Juli 1839 von hier mit seinen Eltern nach Hellmitzheim gezogen. Note:
hinlänglich.
bei dem was ich bisher sah, waren die Kinder bei der Konfirmation etwa
14 Jahre alt. Anno 1847 hatten sie die Werktagsschule 7 Jahre lang
besucht, bei den Kenntnissen wurden fünf Noten vergeben, Religion,
Lesen, Schreiben, Rechnen und den übrigen. Fast alle Schüler hatten die
Noten I und II, nur bei wenigen Kindern war ein Eintrag. Dazu passt die
Antwort von Dietger Braun, dass bei fehlenden Kenntnissen die Kinder
nicht zur Konfirmation kamen. Ich vermisse ein paar Kinder bei der
Konfirmation, aber hier gehe ich davon aus, dass sie die Pfarrei
gewechselt haben.
Welche Vorschriften die Kirchenleitungen an die Pfarreien gaben entzieht
sich meiner Kenntnis, ich denke es gibt hier Leser die diese Fragen
beantworten können.
das mag sich regional und geschichtlich verändert haben, ich habe leider den
Faden für gesuchten Ort und Jahr verloren. In Sehling, "Evang.
Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts", Band 11, Teil 1 , Franken, 1961,
finde ich auf Seite 335 "Vereinbarungen der Theologen auf der Synode 1556"
folgenden Text "von personen so noch nicht zum abendmal gangen. Bei dem
catechismo gebührt sich auch die kinder bei zwelf jahren und darüber, so
des herrn abentmal erstlich empfangen wellen, damit sie es wirklich
empfangen, ale jare zwischen pfingsten und ostern insonderhait anstatt der
confirmation, sovil ir sind, von tag zu tag oder doch von feiertag zu
feiertag semptlich außer der beicht abzurichten, welches inen darnach in
irem ganzen leben in vil wege fürtreglich."
Dies ist die einzige Stelle, an der "confirmation" in einem zeitlichen
Zusammenhang erwähnt wird.
Hallo Helmut,
Besten Dank für Deine Informationen und Deine Gedanken zu diesem Forschungsproblem.
Mit herzlichen Grüßen
Gary
Hallo Gary,
bei dem was ich bisher sah, waren die Kinder bei der Konfirmation etwa
14 Jahre alt. Anno 1847 hatten sie die Werktagsschule 7 Jahre lang
besucht, bei den Kenntnissen wurden fünf Noten vergeben, Religion,
Lesen, Schreiben, Rechnen und den übrigen. Fast alle Schüler hatten die
Noten I und II, nur bei wenigen Kindern war ein Eintrag. Dazu passt die
Antwort von Dietger Braun, dass bei fehlenden Kenntnissen die Kinder
nicht zur Konfirmation kamen. Ich vermisse ein paar Kinder bei der
Konfirmation, aber hier gehe ich davon aus, dass sie die Pfarrei
gewechselt haben.
Welche Vorschriften die Kirchenleitungen an die Pfarreien gaben entzieht
sich meiner Kenntnis, ich denke es gibt hier Leser die diese Fragen
beantworten können.
Hallo Dietger,
Dieser Text war sehr aufschlußreich.
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gary
Hallo,
das mag sich regional und geschichtlich verändert haben, ich habe leider den
Faden für gesuchten Ort und Jahr verloren. In Sehling, "Evang.
Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts", Band 11, Teil 1 , Franken, 1961,
finde ich auf Seite 335 "Vereinbarungen der Theologen auf der Synode 1556"
folgenden Text "von personen so noch nicht zum abendmal gangen. Bei dem
catechismo gebührt sich auch die kinder bei zwelf jahren und darüber, so
des herrn abentmal erstlich empfangen wellen, damit sie es wirklich
empfangen, ale jare zwischen pfingsten und ostern insonderhait anstatt der
confirmation, sovil ir sind, von tag zu tag oder doch von feiertag zu
feiertag semptlich außer der beicht abzurichten, welches inen darnach in
irem ganzen leben in vil wege fürtreglich."
Dies ist die einzige Stelle, an der "confirmation" in einem zeitlichen
Zusammenhang erwähnt wird.