Lieber Udo,der Erlaß war "nur"königlicher Aufruf und finanzieller Anreiz zur
Neugründung von Dörfern.Als beispielhaft wurden darin nur bestimmte Flächen
genannt,z. B.trockenzulegende Brüche u.Moorflächen,abgebrannte
Forsten,Äcker,die zu weit entfernt vom zugehörigen Dorf oder Vorwerk liegen
und Flächen, die ausschließlich durch Hutung genutzt wurden.Die Grundherren
waren von dem königlichen Angebot aber spontan nicht sehr begeistert.
Es mußte noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, so z.B. durch die
Kriegs- und Domänenkammern. ( Literatur dazu:Georg Steller,Die
friderizianische Siedlung Reußenfeldau bei Rückersdorf (Kr. Sprottau),
Selbstverlag des Verfassers,Sprottau 1936).
Mit freundlichem Gruß,
Klaus Stenzel