******* --Hans Pettelkau, Hochstr. 77, D-41379 Brüggen------********
Hallo Forscherfreunde,
kann mir jemand von Euch eine genaue Definition des Begriffes
"Kollegiatsstift" geben?
Danke im Voraus.
Schönes Wochenende
Hans (Pettelkau)
******* --Hans Pettelkau, Hochstr. 77, D-41379 Brüggen------********
Hallo Forscherfreunde,
kann mir jemand von Euch eine genaue Definition des Begriffes
"Kollegiatsstift" geben?
Danke im Voraus.
Schönes Wochenende
Hans (Pettelkau)
Vereinigung der <kath> Geistlichen (der drei höheren Weihestufen) an einer Nictkathedralkirche. Der Name "capitulum collegiate ecclesiae" erst seit dem 13 Jahrhundert, früher dafuer wie ebenso wie bei den Klöstern: conventus. An der Spitze stand urspruenglich der Propst, seit dem 12 Jahrhundert zugleich ein Dechant. Beide wurden vom Kapitel frei gewählt.
Die Zahl der Kapitulanten stand in der Regel seit alters fest u war ursprünglich symbolisch abgezweckt: 4, 7, 12, 24. Die Kapitelaemter wurden urspruenglich vom Propst später vom Kapitel besetzt.
nach Kirchliches Hand-Lexikon 1912
Es ist die Form des gemeinsamen Lebens mit einer eigenen Regel (und unterschiedlichen Formen von Privatbesitz) die in den Orden durch die sogenannten Chorherrn (Augustiner-chorherren, Praemonstratenser usw) repraesentiert wird. Waehrend das Domkapitel kirchenrechtlich an der Regierung des Bistums teilnimmt, stehen die Kollegiatstifter unabhaengig daneben. <Die "Standardregel" ist die Regel der Augustiner> Die Kollegiatstifte waren eine eigene Rechtspersoenlichkeit mit teilweise grossem Besitz
Ernst