Lieber Herr Wand,
Ein Kötter war früher im Münsterland
arm. Er war so arm, daß er von Steuern
und Abgaben befreit war.-Dies müßte man
als Erläuterung zum Cottage anfügen.
Es grüßt Sie aus Tönisberg,
Annelene Kühnemund
Hallo Annelene,
verwechselst du da nicht Kötter und Straßenlieger/Beilieger? Hast du dafür Quellen?
In den Steuerlisten zB von 1685 aus dem Sauerland und der Soester Börde finden sich die Kötter neben den Voll- und Halbspänner, teilweise sogar noch in Pferdekötter unterteilt. Die Kötter waren Kleinbauern und Nebenerwerbslandwirte und übten oft ländliches Handwerk aus. Im Rheinland und Im Paderborner Land war dies ebenfalls so, deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass gerade im flachen Münsterland die Kötter steuerbefreit gewesen sein sollen und im gebirgigen Sauerland nicht.
Viele Grüsse
Frank Stupp
Hallo Annelene,
dass ein Koetter Abgabefrei war, kann ich fuer Stromberg nicht
bestaetigen.
Ich habe von einem Koetter eine Kopie des Grundbuchs, in diesem hatte
der
Grundherr saemtliche Abgagen eingetragen. Jaehrlich musste der Koetter
einen Goldgulden und ein paar Huehner an den Grundherren bezahlen.
Zusaetzlich gab es noch Spanndienste und weitere Schatzungen wie
z.B. Viehschatzung gegenueber den Landesherren zu entrichten. Nicht zu
vergessen den sogenannten Blutzehnten fuer das Kloster Liesborn.
Da kann ich leider nicht von Abgabefrei sprechen.
LG Dennis Druffel
Quelle:
Bistumsarchiv Muenster, Pfarrarchiv Stromberg,
A268 Liber pertinentiarum et obventionum pastoratus in Stromberg
dennis hat recht, abgabenfrei war niemand.es waren alle eigenbehoerig.
frei sein war sehr teuer.