Köllmer und Wirt

Hallo Liste,

ich habe mehrfach bei meinen Vorfahren gelesen - Beruf Köllmer und Wirt. Kann mir jemand sagen was ein Köllmer ist, dennn dazu habe ich leider nichts gefunden.

Vielen Dank. Karin Wuthe

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Guten Morgen Frau Wuthe,

"Wirt" ist eine allgemeine Bezeichnung für den auf seinem Besitz die
Wirtschaft führenden Bauern.

Ein "Kölmer" ist ein freier Grundbesitzer, dem sein Land vom Orden nach dem
"Kölmischen" (= Kulmer) Recht verschrieben wurde. Er hat das volle
Eigentumsrecht an seinem Grund und Boden, kann sein Land mit Vorwissen des
Ordens verkaufen und kann es an Söhne und / oder Töchter vererben.
Er muss eine geringe Abgabe an Geld, Wachs und Getreide zahlen und im
Kriegsfalle Reiterdienst leisten. Er muss kein Scharwerk leisten. Ferner
besitzt der Kölmer oft noch weitere Privilegien wie z.B. Fischereirechte,
Jagdrechte, Braurechte.
Auch nach der Ordenszeit wurden Grund und Boden zu kölmischem Recht
verschrieben. Größere kölmische Güter, die die volle Gerichtsbarkeit hatten
wurden später oft Rittergüter.
Neben den kölmischen Hof- bzw. Gutsbesitzern gab es auch kölmische Krüger,
Müller, Schulzen und Gärtner
Die Kölmer waren ein sehr angesehener, weit über den Bauern stehender,
Stand, der auch auf den Landtagen sie eigenständig vertreten war.

Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Münsterland
Hans-Christoph Surkau