Knecht, Tagelöhner, Arbeitsmann

Guten Abend Listenleser,
Knechte lebten doch auf dem Hof und waren im allgemeinen unverheiratet,
heiraten konnten sie nur mit Erlaubnis und bei Nachweis einer Wohnung.
Wurden sie damit zum TAGEL�HNER?? War ihre Stellung dann also weniger
gesichert?
Bis 1820 waren Tagel�hner doch sicher zumeist leibeigen, d.h. sie konnten
ihre Stellung nur mit Erlaubnis des Grundherrn wechseln. Zog nun ein
Tagel�hner 1800 von Neubukow nach Kl�tz auf den Hof Wischmannsdorf, was
musste er dort vorweisen? Bekam er einen Entlassungsschein des vorherigen
Grundherrn, oder einen Heimatschein der Stadt? Musste er zur Heirat in Kl�tz
Papiere vorlegen, z. B. einen Taufeintrag aus Neubukow. Hatten die Menschen
damals �berhaupt Geburtsurkunden, oder wussten sie das Datum ihrer Geburt
nicht immer?
Kam es h�ufiger vor, dass Leute entliefen und auf einem entfernten Hof
Arbeit fanden unter einer falschen Identit�t, das ging doch wohl nur, wenn
sie keine Papiere vorzeigen mussten, oder ins Ausland flohen?
Letzte Frage: Ist ARBEITSMANN ein anderes Wort f�r Tagel�hner, oder hatte
eine Arbeitsmann auch eine andere rechtliche Stellung? Kann man all das
irgendwo nachlesen?
W�rde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Gr��en,

Almut V�lker

Hallo Alma,
ich kann noch eine Frage nachschie�en:
Wie kann es sein, da� ein TAGL�HNER pl�tzlich auf einem Hof VOGT wird, ohne
eingeheiratet zu haben?
Das trifft bei einem meiner Vorfahren ca. 1770 bei L�beck am Hofe Zarnewanz
zu.

Gr��e
Ute Klimke