Guten Abend Listenleser,
Knechte lebten doch auf dem Hof und waren im allgemeinen unverheiratet,
heiraten konnten sie nur mit Erlaubnis und bei Nachweis einer Wohnung.
Wurden sie damit zum TAGEL�HNER?? War ihre Stellung dann also weniger
gesichert?
Bis 1820 waren Tagel�hner doch sicher zumeist leibeigen, d.h. sie konnten
ihre Stellung nur mit Erlaubnis des Grundherrn wechseln. Zog nun ein
Tagel�hner 1800 von Neubukow nach Kl�tz auf den Hof Wischmannsdorf, was
musste er dort vorweisen? Bekam er einen Entlassungsschein des vorherigen
Grundherrn, oder einen Heimatschein der Stadt? Musste er zur Heirat in Kl�tz
Papiere vorlegen, z. B. einen Taufeintrag aus Neubukow. Hatten die Menschen
damals �berhaupt Geburtsurkunden, oder wussten sie das Datum ihrer Geburt
nicht immer?
Kam es h�ufiger vor, dass Leute entliefen und auf einem entfernten Hof
Arbeit fanden unter einer falschen Identit�t, das ging doch wohl nur, wenn
sie keine Papiere vorzeigen mussten, oder ins Ausland flohen?
Letzte Frage: Ist ARBEITSMANN ein anderes Wort f�r Tagel�hner, oder hatte
eine Arbeitsmann auch eine andere rechtliche Stellung? Kann man all das
irgendwo nachlesen?
W�rde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Gr��en,
Almut V�lker