"Klerikale" Frage: Kloster Wiederstedt

Hallo, ein Klostervorsteher ist ein "weltliches" Amt. Ein Abt übt nur die geistliche Führung aus. Gruß Andrei

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Hallo!

Hallo, ein Klostervorsteher ist ein "weltliches" Amt. Ein Abt übt nur die geistliche Führung aus.

Als Grundherrschaften hatten Klöster/Stifte und damit deren Äbte
selbstverständlich auch weltliche Gewalt. Der Verwaltungsapparat
bestand aber gewöhnlich aus ganz "normalen" Beamten. Ich vermute, daß
mit dem Klostervorsteher hier einfach der oberste Verwaltungsbeamte
(Hauptmann/capitaneus/provisor etc.) gemeint ist.

MfG

Johannes Schwarz