In der Schrift "Beim Erbe Fritilos / "Den Vätern zum Gedenken!", Rottweil
1922" heißt es auf S. 3:
"… starb aber das Kind, so ging, auch wenn es getauft und schon
herangewachsen war, die Beerdigung ohne kirchliche Begleitung vor sich;
denn es war in der hiesigen Gegend nicht Brauch, die Kinder unter
geistlichem Beistand zu bestatten; es war dies lediglich Aufgabe des
Meßners und Totengräbers. Sterbefälle der Kinder wurden deshalb auch nicht
in das amtliche Sterberegister eingetragen."