Klarstellung zum Sitz von Standesämtern

Vielen Dank Matthias für Deine Erläuterung!
So in etwa hatte ich es mir selbst zusammenklamüsert,
daß von der Obrigkeit ein Befähigter – ein Beamter?! -
mit der Funktion eines Standesbeamten betraut wurde
und diese Tätigkeit dann an seinem Wohnsitz ausübte.
Herzlichen Gruß
Hans-Jürgen.