Liebe Listenteilnehmer,
für alle, die mir damals auf meine Frage, bezüglich des Zusatzes in Kirchenbüchern " des Gerichts", geantwortet und mir ihre Vermutungen
mitteilten, kann ich nun, dank eines hilfsbereiten Historikers, die Lösung präsentieren:
Es bedeutet ganz einfach, daß diese Person einer der (oft 12) gewählten Vertreter des Gemeindegerichts war, mitunter auch "Anwalt" genannt.
Auf den Zusatz "Bürger" verzichtete der Pfarrer, weil es klar war, daß nur Bürger in das Gemeindegericht gewählt werden durften.
Sicher hilft es auch anderen, denen dieser Zusatz begegnet.
Freundlichst
Charlotte Nagel-Funk