Ich habe (aus Sekundärquellen) ein Paar, dass im Abstand von 1 Tag 2 mal an
2 verschiedenen Kirchen heiratet. Ist das möglich?
Es handelt sich um Marten Kück * 1766 und Gretje Buch * 1770. Sie heiraten
am 22.11.1793 in Gnarrenburg und am 23.11.1793 in Scharmbeck (heute
Osterholz Scharmbeck). Bei Gnarrenburg im Teufelsmoor liegt die neue
Siedlerstelle des jungen Paares und von daher ist Gnarrenburg als Kirche
schlüssig und zuständig. Zum Kirchspiel Scharmbeck gehören die Herkunftsorte
des jungen Paares und von daher ist Scharmbeck als Kirche schlüssig.
Ist es m�glich, dass die Trauung in einem der Kirchenb�cher nur erw�hnt wird, weil sie aus einem guten Grund dort h�tte stattfinden m�ssen, aber eben in dem anderen Kirchspiel stattfand?
ja, das ist möglich - im Sauerland wurde es jedenfalls regelmässig praktiziert.
Man findet in den KB den Eintrag einer Hochzeit, und Tage später noch einmal
in einem Nachbarortsd. Dies geschah immer dann, wenn das Paar das ursprüngliche
Kirchenspiel verlassen hat um sich woanders niederzulasse, der abgebende Pfarrer
notierte dann die Hochzeit, und der "aufnehmende" ebenfalls.
Kopien des Originals besorgen und nachsehen, ob in beiden Kirchen alle Angaben (Eltern, zuk�nftiger Wohnort, Trauzeugen) steht.
Hier in der Gegend wurde h�ufig in der Heimatkirche die Hochzeit mit eingetragen, aber auch der Hochzeitsort. Meistens mit dem Vermerk "Nach...entlassen"
Ein Aufgebot mu�te dreimal in den Heimatkirchen der Eheleute erfolgen.
Wer auch immer Ihre sekund�re Quelle verfasst hat, hat m�glicherweise nicht bemerkt, das es 2 Daten gibt, oder sein Schwerpunkt f�r die Erfassung lag woanders.
M�glicherweise auch ein simpler Abschreibfehler.
Sekund�re Quellen sind prima Hinweisgeber, zeigen manchmal Spuren zu Orten. Sie erleichter h�ufig die Suche in den KB, doch fehlen h�ufig wichtige weiterf�hrende Angaben. Leider sind in dieser Zeit auch die Angaben in den KB oft sp�rlich.
Viele Gr��e aus der heute sonnigen Tuchmacherstadt Bramsche
Zu der Zeit unterschied man in Heimatb�rger und Wohnb�rger. Heimatrecht hatte man in dem Ort, in dem man geboren wurde bzw. wo die Eltern das Heimatrecht hatten. Das Heimatrecht bedeutete, da� die Gemeinde, in der jemand das Heimarrecht besa�, im Falle der Bed�rftigkeit f�r diese Person zu sorgen hatte.Heute hei�t das Sozialhilfe. Wohnte die Person woanders, z.B. weil sie in einem anderem Ort arbeitete, blieb das Heimatrecht im urspr�nglichen Ort, es sei denn, man erkaufte es sich im neuen Ort.
Es war aber �blich, da� eine Heirat im Wohnort, auch im Heimatort im Kirchenbuch eingetragen wurde. Auch die Proclamation, heute das Aufgebot, wurde sowohl im Heimatort als auch im Wohnort abgehalten. Damit wollte man unerlaubte Eheschlie�ungen, Geschwister-bzw.Blutsverwandtenehen, Bigamie usw.verhindern.Meist war auch die Best�tigung des Pastors der Heimatgemeinde zur Ehef�higkeit erforderlich.
Kamen die Brautleute aus unterschiedlichen Heimatgemeinden,war es sogar �blich, die Heirat in die Kirchenb�cher mehrerer Orte einzutragen.
Meist gab es in den KB der anderen Orte den Hinweis: "Copuliert in XYZ." bzw. im KB des Trauortes:"Proclamiert und eingetragen in UVW."