Hallo G�nther, hallo Wolfgang,
danke f�r Eure Hinweise.
Kirchenstellen: Es geht wohl auch bei meiner Liste um Pl�tze in der
Kirche. Die Dominien der D�rfer im Kirchspiel hatten sogar jeweils eine
eigene Loge. In der gedachten Liste sind die Stellen nummeriert und nach
D�rfern geordnet. Die Nummern reichen von 22 bis 435, wobei nicht alle
Nummern aufgef�hrt sind. Anscheinend wurden die Stellen bei der Vergabe
durchnummeriert, so da� die niedrigen Nummern mit dem Tod des
Stelleninhabers verschwanden. Fast alle m�nnlichen Stellenbesitzer haben
noch eine zweite Stelle. Vermutlich f�r die Ehefrau? Einige Frauen sind
erfa�t - die haben jeweils nur eine Stelle. Sie waren wohl alle Wittwen
(nur eine ist als solche genannt), die keine zweite Stelle ben�tigten.
Zahlen mu�ten die Stelleninhaber in dieser Kirche (in ganz Schlesien?)
auch. Eine Stelle kostete 1823 entweder 2 Silbergroschen 6 Pfennige oder 3
Groschen.
Ist soetwas auch aus anderen evang. Kirchen in Schlesien bekannt?
Kirchenv�ter: Im gedachten Rechnungsbuch wird jeder Abschnitt vom Pastor
und den beiden Kirchenv�tern mit Unterschrift best�tigt. Sie durften auch
die Einnahmen aus dem Gottess�ckel an einigen Gottesdiensten behalten.
�ber die Jahre 1763 bis mindestens 1823 waren es 6: 2. Osterfeiertag, der
darauffolgende Sonntag Quasimodogeniti, 2. Pfingstfeiertag, das
darauffolgende Fest Trinitatis, 2. Weihnachtsfeiertag und der Sonntag nach
den Feiertagen.
Hat noch jemand weitere Informationen zu den Kirchenstellen? Kann man
diese Darstellung (s.o.) f�r ganz Schlesien verallgemeinern? Habe ich mit
der Liste der Stelleninhaber gleichzeitig eine Liste der evangelischen
Familienvorst�nde aus den D�rfern?
Viele Gr��e
Dirk Steindorf-Sabath
G�nther B�hm schrieb:
in diesem Falle ist es wohl das Anrecht auf einen pers�nlichen Platz auf
einer Kirchenbank. Bei uns im preu�ischen Rheinland geh�rte dazu ein
Namensschildchen und ein Schl�ssel f�r eine der abschlie�baren T�ren an
jeder Bankreihe. In Synagogen gibt es diesen Brauch heute noch und mein
ehemaliger Firmenchef musste sich seinen Synagogenplatz in Frankfurt jedes
Jahr neu kaufen.
ottobaecker@t-online.de schrieb:
(Kirchv�ter - Gl�ckner - Totengr�ber)
1. Die Kirchv�ter. - Die �ltestenNachrichten in den Kirchenb�chern sagen
�ber Pflichten und Rechte der Kirchv�ter:
"Alle Sonntage gehen die Kirchv�ter umb mit dem KlingeSeckel, und was
darinnen einkommt, sollen sie lassen aufschreiben, und zu ihrer EinNahme
rechnen". Sie hatten nach einer alten Instruktion die j�hrlich f�lligen
Zinsen einzufordern, und zwar hatte jeder diese Zinsen sofort zu zahlen
"bei Vermeidung gerichtlicher Execution und H�lffe". Ferner hatten sie
die Aufsicht �ber die Kirchengelder und die Kirchrechnung zu f�hren und
j�hrlich abzulegen. Diese Rechnungen sind vom Jahre 1673 an vorhanden.
Sp�ter erhielten die Kirchv�ter j�hrlich ein Deputat Holz aus dem
Kirchenbusche, seit 1859 ein �quivalent in Geld.
)