In einem Kirchenrechnungsbuch im Bereich Holstein werden Einnahmen unter dem Sammelbegriff
'Klockenschott' (1627) und 'Klockengellt' (1591) aufgeführt.-
Welche Bedeutung hatten diese beiden Begriffe während der angeführten Zeit?
Und: wer bezahlte dieses Geld an die Kirchengemeinde?
Für sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar
Erich (Nuppenau)
Hallo,
genau sagen kann ich es nicht, aber in fr�hen Kirchenbucheintr�gen in Berkenthin (Holstein) fand ich neben den Eintrag der Taufe, Trauung und BEstattung ab und an mal die H�he des an die Krich gezahlten Geldes - also f�r das Gel�ut und die Zeremonie, vielleicht ist das gemeint?
viele Gr�sse
Silke Brandt
Aktuelle Spitzanhnenliste Herzogtum Lauenburg und Stormarn unter :
Hallo,
zum sog. Glockengeld sagt das Deutsche Rechtsw�rterbuch:
Glockengeld (I)
Erkl�rung: Geb�hr f�r das L�uten, besonders bei Beerdigung.
* Belegtext: ohn was sonsten glockengeldt unnd opffergeldt der kirchen zum bestenn gesamlett unnd eingenommen wirdt
Datierung: 1581 Fundstelle: PrignitzVis. 45
* Belegtext: was ... an gel�ut- und glockengeld imgleichen von den begr�bnissen gest�hlen und kirchenleuchtern eink�mbt
Datierung: 1621 Fundstelle: RevalStR. I 349
Hoffe, es hilft,
beste Gr��e aus Berlin
S�nke
sibdt@web.de schrieb:
Guten Morgen, Herr Nuppenau,
anl�sslich meiner Recherchen in den Kirchenb�chern der kirchengemeinde Siebeneichen habe ich s.Z. auch das Stuhlregister und das Gel�utebuch durchgesehen, In dem Letzteren wurden die Einnahmen aufgef�hrt, die f�r das L�uten der Kirchenglocken bei Beerdigungen, oder Hochzeiten entrichtet werden mu�ten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es sich bei dem "Klockengellt" genau um diese Abgaben handelt.
Mit freundlichen Gr�ssen aus Kiel
Johannes Witt