Moin moin Herr Rieper, mit Ihren Ausf�hrungen zu den Kirchen- und
Personenstandsb�chern haben Sie auch bei mir einige Wissensl�cken gef�llt.
Ich hatte mich mit meiner Antwort auch auf mir bekannte Sachverhalte aus
Schleswig-Holstein beschr�nkt, das bis 1864 zum d�nischen Gesamtstaat geh�rte
und wo auch die Schwerpunkte meiner Forschungen liegen.
Obwohl Holstein 1866 annektiert und preu�ische Provinz wurde, wurden auch
hier erst 1876 die Standes�mter eingef�hrt, obwohl schon unter den D�nen seit
1851 B�rgerliche Trauungen m�glich waren.
Sicher kann ich den einen oder anderen Hinweis Ihrer Ausf�hrungen in meiner
Familienchronik verwenden. Daher habe ich mir Ihre mail heruntergeladen.
Die offene Liste hat sich mal wieder bew�hrt!
Mit freundlichen Gr��en
Peter Andersen
Pandersen@gmx.de schrieb:
Moin moin Herr Rieper, mit Ihren Ausf�hrungen zu den Kirchen- und
Personenstandsb�chern haben Sie auch bei mir einige Wissensl�cken gef�llt.
Ich hatte mich mit meiner Antwort auch auf mir bekannte Sachverhalte aus
Schleswig-Holstein beschr�nkt, das bis 1864 zum d�nischen Gesamtstaat geh�rte
und wo auch die Schwerpunkte meiner Forschungen liegen.
Obwohl Holstein 1866 annektiert und preu�ische Provinz wurde, wurden auch
hier erst 1876 die Standes�mter eingef�hrt, obwohl schon unter den D�nen seit
1851 B�rgerliche Trauungen m�glich waren.
Sicher kann ich den einen oder anderen Hinweis Ihrer Ausf�hrungen in meiner
Familienchronik verwenden. Daher habe ich mir Ihre mail heruntergeladen.
Die offene Liste hat sich mal wieder bew�hrt!
Mit freundlichen Gr��en
Peter Andersen--
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54. Deutscher Genealogentag: Bremen, 20.-23.09.2002
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Lieber Herr Andresen,
erg�nzend zu meinen Ausf�hrungen m�chte ich noch bemerken, da� auch heute noch
Kirchenbucheintragen herangezogen werden, wenn offizielle Dokumente - aus welchen
Gr�nden auch immer - nicht (mehr) vorhanden sind. Da bei Taufen (Geburtsurkunde
oder Abstammungsurkunde), Trauungen (Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem
Familienbuch) und Beerdigungen (Sterbeurkunde) offizielle Dokumente eines
Standesamtes in der Regel vorliegen m�ssen, k�nnen und werden
Kirchenbucheintragungen als "Sekund�reintragungen" herangezogen werden. Diese
Regelung fand in besonderer Weise nach dem Kriege bei den Fl�chtlingen und
Heimatvertriebenen Anwendung - auch in Schleswig-Holstein. Ich pers�nlich habe
viele Bescheinigungen ausgef�llt, die die verlorengegangenen
Standesamtsbescheinigungen ersetzen bzw. erg�nzen.
Zu Ihren Ausf�hrungen �ber D�nemark: Obwohl in D�nemark schon seit 1851
"b�rgerliche Trauungen" - und somit auch damals im Herzogtum Schleswig vor der
"Preu�enzeit" - m�glich sind, liegt das Standesamtwesen bis zum heutigen Tage bei
der d�nischen Staatskirche. Der "Hauptpastor" eines Ortes ist gleichzeitig nach
unserem Sprachgebrauch Standesbeamter bzw. verantwortlich f�r das
Standesamtswesen. �hnliche Regelungen gab es auch in Schweden, die aber im Zuge
der Trennung von Staat und Kirche in Schweden ver�ndert bzw. abgeschaftt worden
sind.
Viele Gr��e nach Schleswig - Holstein, was auch meine Heimat ist.
Pastor Rieper, Cloppenburg