Kirchenbucheinsichten - Dithmarschen

Moin,

k�rzlich habe ich meine Mutter auf Tour geschickt um mir KB-Ausz�ge zu besorgen. Dann hat man uns mitgeteilt, dass die KB's ab ca. 1880 (genaue Zahl habe ich gerade nicht zur Hand) aus Datenschutzgr�nden nicht eingesehen werden d�rfen. Aus eigener Erfahrung wei� ich, dass ich in andern KB-Bezirken auch 1930 einsehen konnte.

Ich dachte immer, dass 30 Jahre nach dem Tod bzw. 110 Jahre nach der Geburt der Datenschutz endet.

Kann mich mal einer aufkl�ren bzw. sagen wie ich dann an die Daten komme - das Standesamt wird sich doch sicherlich nicht anders verhalten ??

Vielen Dank im voraus.

Gru� Jan :slight_smile:

Hallo Jan,
in einigen Pfarr�mtern kann man wenigstens bis 1900 einsehen. Das liegt
auch manchmal am guten Willen der Pfarrsekret�rin bzw. der Pastoren. Da
es aber noch Personen gibt unter den Lebenden, die nach 1900 geboren
sind bis 1910 hin, wird wohl der Datenschutz bestehen.
Ich suche jetzt z. B. in einer Pfarrei, wo ich nur nicht die B�cher
bekomme, in denen die noch lebenden mit Taufe oder Trauung verzeichnet
sind. F�r die Verstorbenen ist es kein Problem, auch nach 1900 zu
gucken.
Bei manchen Pfarr�mtern darf man auch in die neuere Zeit sehen, wenn es
die eigene Linie ist. So verhalten sich auch die Standes�mter. Wenn es
f�r Fremde ist, mu� man eine Vollmacht desjenigen bringen, der einen
beauftragt. Das hatte ich, als ich f�r einen fr�hren Nachbarn suchte. Es
ging um das Sterbedatum seiner Eltern.
Also, nur Mut,vielleicht klappt es ja beim Standesamt in Dithmarschen.
Gru� aus Stade sendet Renate

In Schleswig-Holstein ist die Kirche in einigen Kirchenkreisen wieder mal
besonders genau und sagt dass man die Familienforschung ab der Einf�hrung
der Standes�mter (1874) dort betreiben soll und somit die Kirchenb�cher
nicht mehr notwending und damit von Seiten der Kirche gesperrt sind.
Da muss man sich dann so behelfen , dass man angibt, dass man die
kirchlichen Daten f�r Taufe, Konfirmation, kirchl.Heirat und Beerdigung
herausbekommen will, die im Standesamt nicht verf�gbar sind. Diese Daten
sind dann wieder bis zu den normalen Sperrzeiten verf�gbar (Taufe 100 Jahre,
Heirat 60 Jahre, Beerdigung 30 Jahre).
mfG.
G�nther Fuhrmann