Liebe Liste,
als Neuling habe ich mehr Fragen als Antworten.
In meinem Buch von Werner Zurek (Ahnen- und Familienforschung in Polen leicht gemacht) steht über katholische Kirchenbuchduplikate u.a.: Ab de´m Jahre 1799 waren Pfarrer zur Abschrift ihrer letzten Kirchenbuchregister verpflichtet.
Und: Nur Kopien die älter als 100 Jahre alt waren, wurden den bischöflichen Ämtern auch jedes Jahr zugestellt.
Weiß jemand, wie es mit dem Abschreiben bei den evangelischen Kirchenbüchern gewesen ist?
Viele Grüße,
Thomas