Ich m�chte noch etwas zu den sog. Kirchenbuchabschriften erg�nzen.
Frankreich hatte bereits um 1800 das Standesamtswesen eingef�hrt. Im
Rheinland findet daher der Ahnenforscher durchaus Standesamtsurkunden
von 1798! Doch an Ahnenforscher dachte man damals sicher weniger. Im
Vordergrund stand die Erfassung der zuk�nftigen Wehrpflichtigen bzw.
Steuerzahler.
Die preu�. Regierung f�hrte die Standes�mter erst ab 1874 ein,
davor begn�gte man sich eben mit Abschriften der Kirchenb�cher.
Mir ist nicht bekannt, wie dieser Vorgang im einzelnen ablief. Ob die
Kirchenb�cher von Zeit zu Zeit den Gerichten f�r eine Abschrift
�bergeben wurden oder ob die Pfarrer selbst Kopien anfertigten, um
diese in regelm��igen Abst�nden an die Beh�rden zu schicken.
Zun�chst waren es tats�chlich 1:1 Kopien. Doch recht bald haben es sich
die preu�. Amtsschreiber etwas leichter gemacht, indem sie nur noch die
wichtigsten Daten in Tabellen �bertrugen. Nach meiner Erfahrung erh�lt
man aus diesen Abschriften daher in der Regel weniger Informationen als
aus den original Kirchenb�cher.
Es existiert eine vollst�ndige Aufstellung der erstellten ev. u. kath.
Kirchenbuchabschriften in Schlesien:
Randt, Erich: Die �lteren Personenstandsregister Schlesiens. G�rlitz
1938.
Aufbewahrt wurden diese Unterlagen in den Amtsgerichten. Das ist dann
auch der Grund daf�r, da� die Reste dieser Kopien heute in den poln.
Staatsarchiven aufbewahrt werden und nicht in einem Di�zesan- oder
Bistumsarchiv.
Sollte man also bei Kaps oder durch den Pfarrer vor Ort erfahren, da�
die KB im Krieg vernichtet worden, so besteht noch die M�glichkeit, die
Reste dieser Kirchenbuchabschriften in einem poln. Staatsarchiv zu
finden.
Gru�
Klaus Liwowsky