Kirchenbuch-Scans im GenWiki

Hallo an unsere Rechtsgelehrten!
Was ist eigentlich, wenn man Scans von Kirchenb�chern ins GenWiki setzt?
Siehe Passau. In der Bildbeschreibung hat der Einsender dann (lapidar) gemeldet,
dass der Verfasser bereits verstorben ist und daher alles PD ist.
Was sagen unsere Kirchenf�rsten dazu wohl?

Bin auf eure fundierte Antwort (Diskussion) sehr gespannt.

Tsch�ss + noch nen sch�nes Rest-Weihnachtsfest!

Die Kirchenf�rsten, wie Du sie sch�n nennst, sind da unterschiedlicher Meinung. Einige wollen es um die Geschichte Ihrer Kirchengemeinden aufzuarbeiten, andere dagegen wehren sich dagegen wie der Teufel gegen das Weihwasser.
Aber es gibt auch positive Beispiele.
Zum Beispiel gibt es im Land Brandenburg eine sehr sch�ne Internetseite der Stadt Werneuchen auf der es auch Scans aus den dortigen Kirchenb�chern gibt.
Nach meiner Meinung geh�rt sowas ins Internet, solange es sich nicht um Daten lebender Personen handelt und nicht gegen das Datenschutzgesetz verst��t.
Denn dies erleichtert die Genealogische Forschung ungemein. Und falls die jeweilige Kirchengemeinde den Zugang zu diesen Scans einschr�nken will, dann sollen sie es wie bei dem Virtuellen Kirchenbuch machen. Einfach �ber einen Passwortgesch�tzten Zugang.

Fred Gunther Lohre

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