Kirchenbuch Kopien Veröffentlichen?

Hallo Listenleser, darf man Abfotografierte Kirchenbuch Einträge veröffentlichen? Ich habe verschiedene Kirchenbücher, oder Teile davon Abfotografiert und würde das gerne auf meiner Homepage stellen um andere auch davon Profitieren zu lassen. Ist so etwas erlaubt??

Liebe Grüße Sonja

Homepage:
http://fiorstammbaum.npage.de/
http://idenstammbaum.npage.de/
http://rohbeckstammbaum.npage.de/
http://cordesstammbaum.npage.de/

Hallo Sonja,
ich gehe davon aus, dass Du die evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (ehem. Kirchenprovinz Sachsen) meinst, da Du es in der Sachsen-Anhalt-Liste fragst.

Im Grunde genommen ist es nicht erlaubt, da Du diese Fotos f�r den privaten Gebrauch gemacht und auch daf�r unterschrieben hast. Wenn man ganz korrekt ist, sind Lesehilfe-Aufrufe schon verboten, da das Hochladen der Kopie einer Kirchenbuchseite eine ungenehmigte Vervielf�ltigung und Ver�ffentlichung im Internet ist.

Laut Geb�hrentafel (g�ltig ab 01.01.2007, ver�ffentlicht im Amtsblatt der F�deration evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland, Nr. 12, 15. Dezember 2006) gibt es jedoch einen Posten "Wiedergabe von Archivgut" (Punkt 4). Dieser bezieht sich leider nur auf gewerbliche Zwecke, gibt jedoch Aufschluss, dass bei der Zurverf�gungstellung in "Film, Fernsehen, Video oder anderen elektronischen Medien" (letzteres ist u.a. das Internet) je Bild (!) 30,00 Euro entrichtet werden m�ssen.

Wenn Du nun trotzdem immer noch das Ziel verfolgst, Fotos, die Du geschossen hast, online zu stellen, dann setze Dich bitte mit der EKM (Evangelische Kirche in Mitteldeutschland) in Verbindung, um die genaue H�he der Geb�hr f�r die Ver�ffentlichung zu erfahren.

Solltest Du jedoch diese Bilder in einem Mormonencenter angefertigt haben, so gilt hier nicht das Kirchengesetz, da diese Filme Kopien von im Besitz des Staats befindlichen Kirchenbuchduplikaten sind. Auch in diesem Fall w�re eine unerlaubte Wiedergabe verboten, da dort ebenfalls Fotos ausschlie�lich f�r private Zwecke angefertigt werden d�rfen. Von einigen Forschungsstellen habe ich bereits geh�rt, dass das Fotografieren tempor�r verboten wurde, da genau solche F�lle eingetreten sind, wo Benutzer die von ihnen angefertigten Fotos widerrechtlich im Internet zur Verf�gung gestellt haben. Diesbez�glich w�re der Mitarbeiter in Deiner Forschungsstelle der richtige Ansprechpartner, um die H�he der Geb�hr f�r die Ver�ffentlichung zu erfragen.

Viele Gr��e, Daniel (Riecke)