Hallo in die Runde,
nach langem suchen habe ich die Personenstandsregister der vor 1874 (beginn Standesamt) aus den Kirchen ausgetretenen Personen im Großraum Magdeburg gefunden.Zur Erklärung: Alle Personen die aus den Landeskirchen ausgetreten sind mußten die Geburten,Heiraten und Sterbefälle im zuständigen Amtsgericht beurkunden lassen.Die gefundenen Akten gehören zum Oberlandesgericht Magdeburg und Amtsgericht Neuhaldensleben. In Magdeburg und dem Gebiet Rotmersleben/ Gutenswegen gab es um 1850 die die Gruppe der " Lichtgemeinde" unter Pfarrer Ulich.Dieser Gruppe gehörten in dem benannten Gebiet viele Personen an.
MfG
Ulrich