in den Kirchenbüchern fand ich schon mehrfach den Vermerk: "Dyck, Kind
ohne Namen".Das könnte heißen, daß das Kind ohne Taufe verstorben ist.
Nein. Jedermann, also auch Mutter, Vater, und/oder andere bei der Geburt
Anwesende können dem Säugling eine Nottaufe erteilen.
Oder auch, daß es unehelich zur Welt gekommen ist.
Unsinn ! Werden in Deiner Gegend den Unehelichen von Amts wegen Seriennum-
mern anstelle von Namen erteilt? Warum sollten die das früher so gemacht
haben? "Ich taufe Dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen
Geistes, und de jure et de lege auf "Uhhhh zwo und dreissig römisch acht
arabisch acht und siebentzick strich achtzehn hundert fünnefzick und drey
strich acht und tswansig"?
"Karl August Schmidt" ist viel handlicher und prägnanter, und deswegen hat
sich das anmdere nie durchsetzen können.
U ................ Unehelich
32 ............... Kennziffer für Bundesstaat und Provinz
VIII ............. Kreiskennziffer
78 ............... lfd. Nummer der Gemeinde im Kreis
1853 ............. Jahreszahl
28 ............... 28te "Jungferngeburt" im Jahre 1853
Wer kennt sich damit aus?
Denke an TOTGEBURT. Falls Du den Eintrag öfters fandest, könntest Du ja mal
in der Richtung forschen, wann die in jener Zeit praktizierende Hebamme aus
dem Verkehr gezogen wurde. Da gab es im Laufe der Zeit einige, die aus dem
Blickwinkel der Ergebnisse ihrer Tätigkeit als "Todesengel" und nicht als
"Hebammen" hätten bezeichnet werden sollen.