Kgl. Freifahrer in Zeyer

Hallo liebe Listenmitglieder,

im Kirchenbuch der Gemeinde Zeyer (nahe Elbing) findet sich bei einem
Eintrag der Begriff "KÖNIGLICHER FREIFAHRER". Wer weiß, was dieser Begriff
bedeutet und hat eventuell auch noch weiterführende Hinweise? Google weiß
nichts darüber.

Vielen dank für die Hilfe.

Dirk (Löwke)

Hallo Dirk,

man m�sste wissen, aus welcher Zeit der Eintrag stammt. Seit Einf�hrung der
Seestra�enordnung ist ein Freifahrer jemand, der nicht der
Lotsenannahmepflicht unterliegt, also hinreichende Revierkenntnis hat, um
'frei' (selbstst�ndig, ohne Beratung) fahren zu k�nnen.

Gru�
Rolf-Peter