Kerber

Hallo in die Runde,

ohne das Rätsel abschließend lösen zu können, sende ich noch einige Fundstücke zum Thema „Kerber“:

Dorfbuch Raumland (1975) - Von Zinsen, Zehnten, Kerbern und anderen Prästionen (S. 52 ff, Fußnote)
„Die Kerberzahl drückte den Wert des bäuerlichen Besitzes aus (Grundstücke und Haus) und diente als Grundlage bei der Berechnung weiterer Abgaben und Dienstleistungen. Auf 8 Kerber mußte 1 Pferd gehalten werden“

Eitel Klein - Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Grafschaft S-W-Hohenstein vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts (1935), Kap. 4, S. 38 ff):
„… Die Steuer oder Bede wurde als wahre Grundsteuer erhoben, wobei feststand, daß bei etwaigen Veräußerungen von Gütern die ihnen zubestimmten Steuern und Zinsen auf den neuen Besitzer übergehen mußten. Die Steuer wurde den einzelnen Gemeinden durch den Landesrentmeister als feste Summe auferlegt. Die Verteilung auf die einzelnen Pflichtigen wurde den Gemeinden überlassen, die die Güter von den Ortsvorständen und unter Zuhilfenahme von Nachbarn abschätzen ließen und nach dem Kerberfuß unter ihren Gemeindemitgliedern ausschlugen. Die Festlegung dieser Steuer, also die Bestimmung des Kerberfußes, war Sache des Landesherrn. …“

Zum Thema möchte ich noch auf eine Veröffentlichung von Eberhard Bauer hinweisen: „Kerbhölzer“, Zeitschrift Wittgenstein, 1990, Heft 4, S. 145ff.

Viele Grüße
Andreas Saßmannshausen

Hallo Andreas

Vielen Dank!

Schön zu wissen daß die Kerbenzahl nicht nur zur Steuer hinwieß aber auch zum Spanndienstpflicht.

Ist es möglich eine digitale Kopie von „Kerbhölzer“, Zeitschrift Wittgenstein, 1990, Heft 4, S. 145ff." zu bekommen?

Viele Grüße
Jan (Keevel) (NL)

www.keevel.nl.ae und http://www.genealogieonline.nl/parenteel-keevel/