Kennzeichnungspflicht von Websites

Liebe Listenteilnehmerinnen und Listenteilnehmer,

in Ergänzung zu dem, was ich zum Thema Haftungsausschluß
berichtet habe, sei auf den Mediendienste-Staatsvertrag verwiesen,
der eine Kennzeichnungspflicht für Internetseiten fordert. Das
bedeutet, das jede private Internetseite, auf der beispielsweise die
Hobbies vorgestellt werden, die jemand pflegt, Name und Anschrift
des für die Internetseiten Verantwortlichen enthalten soll. Das
Fehlen dieser Angaben kann nach Ansicht von Juristen eine
Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld belegt
werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

P. Rösel

roesel@mail.uni-mainz.de schrieb:

in Erg�nzung zu dem, was ich zum Thema Haftungsausschlu�
berichtet habe, sei auf den Mediendienste-Staatsvertrag verwiesen,
der eine Kennzeichnungspflicht f�r Internetseiten fordert. Das
bedeutet, das jede private Internetseite, auf der beispielsweise die
Hobbies vorgestellt werden, die jemand pflegt, Name und Anschrift
des f�r die Internetseiten Verantwortlichen enthalten soll. Das
Fehlen dieser Angaben kann nach Ansicht von Juristen eine
Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bu�geld belegt
werden kann.

... und weil ich gerne das Original lese:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm. Der o.g.
Passus findet sich in Paragr. 6. Das Ganze ist wohl vergleichbar dem
"V.i.S.d.P." aus dem Presserecht.