zur Erforschung meiner Familiengeschicht schreibe ich gerade diverse Standesämter mit der Bitte an, mir einen vollständigen Auszug des Geburts-/Heirats- und Sterbeeintrages meiner Ahnen zuzuschicken.
Bei einem Standesamt in Bayern bekam ich einfache Kopien (dies hatte ich aber auch so geschrieben) der entsprechenden Einträge zu einem wirklich fairen Pauschalpreis. Ein Standesamt in NRW sagt mir nun Folgendes: "einfache Kopien dürfen von den Standesämtern nicht ausgestellt werden, sondern nur Urkunden oder beglaubigte Abschriften der Einträge." Für eine beglaubigte Kopie werden 7,- Euro je Kopie plus eine Mindestsuchgebühr in Höhe von 17,- Euro erhoben. Auch die Mindessuchgebühr wurde mir vom bayrischen Standesamt nicht berechnet.
Meine Frage ist nun: Ist diese Vorgehensweise von Bundesland zu Bundesland bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich? Ich war davon ausgegangen, daß es hierfür bundesweit eine einheitliche Vorgehensweise bzw. Gebührenordnung gibt?! Irre ich mich etwa? Bitte um "Aufklärung"...
Viele Grüße aus Celle,
Katja (Passe-Göllner)
Hallo Katja,
ich wollte in diesen Tagen nur die Uhrzeit einer Geburt
von einem Standesamt in NRW erfahren.
Ergebnis: Man schickt mir mit der gelben Post eine
einfache Kopie der Eintragung mit einer vorgedruckten
Zahlungsanweisung ueber 5 Euro.
Gru� vom Niederrhein
Manfred (Paschedag)
mit den Standes�mtern (NRW und Niedersachsen) habe ich
in den letzten Jahren verschiedene Erfahrungen
gemacht. Einige schickten die Kopien gegen eine feste
Geb�hr, aber ohne Suchgeb�hren, andere verlangten z.T.
recht hohe Suchgeb�hren. Von anderen wiederum bekam
ich die Kopien umsonst. Besonders hilfreich wr
�brigens ein Standesbeamter aus Bad Bentheim, der
meine Anfrage von sich aus an ein anderes Standesamt
weiterleitete und mir eine Liste mit Adressen f�r
Ahnenforscher zuschickte.
Trotz einheitlicher Geb�hrenordnung scheint es (wieder
einmal) davon abzuh�ngen, wie das einzelne Standesamt
das Ganze auslegt und wie engagiert die Mitarbeiter
sind.
zur Erforschung meiner Familiengeschicht schreibe
ich gerade diverse Standes�mter mit der Bitte an,
mir einen vollst�ndigen Auszug des Geburts-/Heirats-
und Sterbeeintrages meiner Ahnen zuzuschicken.
Bei einem Standesamt in Bayern bekam ich einfache
Kopien (dies hatte ich aber auch so geschrieben) der
entsprechenden Eintr�ge zu einem wirklich fairen
Pauschalpreis. Ein Standesamt in NRW sagt mir nun
Folgendes: "einfache Kopien d�rfen von den
Standes�mtern nicht ausgestellt werden, sondern nur
Urkunden oder beglaubigte Abschriften der Eintr�ge."
F�r eine beglaubigte Kopie werden 7,- Euro je Kopie
plus eine Mindestsuchgeb�hr in H�he von 17,- Euro
erhoben. Auch die Mindessuchgeb�hr wurde mir vom
bayrischen Standesamt nicht berechnet.
Meine Frage ist nun: Ist diese Vorgehensweise von
Bundesland zu Bundesland bzw. von Gemeinde zu
Gemeinde unterschiedlich? Ich war davon ausgegangen,
da� es hierf�r bundesweit eine einheitliche
Vorgehensweise bzw. Geb�hrenordnung gibt?! Irre ich
mich etwa? Bitte um "Aufkl�rung"...
Viele Gr��e aus Celle,
Katja (Passe-G�llner)
hier muss ich jetzt mal als Mitforscherin und Standesbeamtin antworten. Der
Geb�hrentarif f�r die Standes�mter ist in der Personenstandsverordnung
geregelt. Diese ist nat�rlich bundeseinheitlich. Es ist richtig, dass f�r
eine Personenstandsurkunde (auch beglaubigte Fototkopie des
Personenstandseintrags) eine Geb�hr in H�he von 7,-- � erhoben werden kann.
F�r das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierf�r entweder Datum
oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht
gemacht werden k�nnen, je nach Aufwand 17,-- bis 55,-- �.
Aus eigener Erfahrung gibt es nat�rlich Standesbeamte, die der
Ahnenforschung wohlgesonnen sind und teilweise oder ganz auf die Geb�hren
verzichten. Daneben gibt es aber auch Kollegen, die die Geb�hr in voller
H�he erheben.
Viel Erfolg bei der weiteren Forschung und hoffentlich immer nette
Standesbeamte.
Viele Gr��e aus Odenthal
Dorothea (Wissenberg)
--- Urspr�ngliche Nachricht ---
Von: "Passe-Goellner, Katja" <katja.passe-goellner@siemens.com>
An: <westfalen-l@genealogy.net>
Betreff: [WFA] Keine einheitlichen Geb�hren bei Standesamtausk�nften???
Datum: Wed, 7 Sep 2005 12:40:46 +0200
Hallo liebe Mitforscher,
zur Erforschung meiner Familiengeschicht schreibe ich gerade diverse
Standes�mter mit der Bitte an, mir einen vollst�ndigen Auszug des
Geburts-/Heirats- und Sterbeeintrages meiner Ahnen zuzuschicken.
Bei einem Standesamt in Bayern bekam ich einfache Kopien (dies hatte ich
aber auch so geschrieben) der entsprechenden Eintr�ge zu einem wirklich
fairen Pauschalpreis. Ein Standesamt in NRW sagt mir nun Folgendes:
"einfache
Kopien d�rfen von den Standes�mtern nicht ausgestellt werden, sondern nur
Urkunden oder beglaubigte Abschriften der Eintr�ge." F�r eine beglaubigte
Kopie werden 7,- Euro je Kopie plus eine Mindestsuchgeb�hr in H�he von
17,-
Euro erhoben. Auch die Mindessuchgeb�hr wurde mir vom bayrischen