Liebe Listenteilnehmer,
ich wünsche ein schönes Wochenende. Bei der Durchsicht meiner Ahnen, stoße
ich immer wieder auf das Adjektiv "cöllmisch/köllmisch". Welche Bedeutung hat
dieser Begriff. Die Definitionen, di ich bisher gefunden habe, sind alle sehr
allgemein gehalten. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Viele Grüße
Klaus Pünzeler
Sehr geehrter Herr P�nzeler,
K�lmer (oder K�llmer) sind halbfreie Bauern, eine Zwischenstufe zwischen den Untert�nigen und den Freibauern (siehe Hans Hugo Weber "Alte Berufsbezeichnungen" in Sudetendeutsche Familienforschung, Jahresheft 1992.)
Ein sch�nes Wochenende w�nscht
Hartmut Passauer
-------- Original-Nachricht --------
Sehr geehrter Herr Passauer, sehr geehrter Herr Pünzeler,
erlauben Sie, dass ich ihnen nachfolgend die Erläuterungen zum "Köl(l)mer"
aus dem Buch "Was waren unsere Vorfahren" von Kurt von Staßewski und Robert
Stein, Königsberg 1938 (Nachdruck Hamburg 1991 = Sonderschrift Nr. 18 des
VFFOW)zitiere:
"Kölmer: freie Grundbesitzer, die der Orden zu Kölmischem (Kulmischem) Recht
angesiedelt hat. Kölmisches Recht verpflichtet zum Reiterdienst bei
Verteidigung des Landes, geringfügiger Abgabe an Geld, Wachs und
Pfluggetreide; es gewährt große Freiheiten: Vererbung des Gutes an Söhne und
Töchter. Verkauf mit Vorwissen des Ordens, Befreiung vom Scharwerk, oft auch
die Privilegien der Fischerei, mittleren und mindern Jagd, Brauerei und dgl.
Große Kölmische Güter, denen die volle Gerichtsbarkeit verliehen war, sind
später Rittergüter geworden. In der Nachordenszeit und bis auf Friedrich d.
Gr. entstehen neue Kölmer, denen statt des Kriegsdienstes ein Zins auferlegt
wird. Das Landrecht von 1685 bewertet den kölmischen Besitz als volles
Eigentum. So bilden die Kölmer einen angesehenen Stand, weit über den Bauern
stehend; sie sind auch auf den Landtagen vertreten. Oft heißen die Kölmer
die "Kölmischen Freien" im Gegensatz zu den Preußischen oder Magdeburgischen
Freien."
Zum "Freibauern" erklären Staßewski / Stein:
"Freibauer: hieß im polnischen Westpreußen ein vom Scharwerk befreiter
Bauer. Vgl. Scharwerksfreie, Hochzinser."
Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Münsterland
Hans-Christoph Surkau
Sehr geehrter Herr Surkau,
endlich 'mal eine klare, deutliche Definition des Standes der K�llmer.
Herzlichen Dank.
Hartmut Passauer
-------- Original-Nachricht --------