Hallo alle zusammen,
mich besch�ftigt seit einiger Zeit ein Heiratseintrag aus einem KB (aus dem Jahr 1834) in welchem der Ehemann als "2. ehelicher Sohn des ..." bezeichnet wird.
Wie verl�sslich ist diese Angabe bzw. ist es gleichzusetzen mit "2. ehelichen Kind" ?
Oder werden bei diesen Angaben tats�chlich nur die S�hne bzw. T�chter gez�hlt?
in der Regel bedeutet "2. ehel. Sohn", dass es bisher einen älteren Bruder
gibt. Ob und wenn ja wieviele ältere Schwestern existieren, darüber wird
nichts ausgesagt. Eine Gleichsetzung mit "2. ehel. Kind" ist also im
allgemeinen nicht zulässig. In allen mir vorliegenden KB-Auszügen stimmen
diese Angaben.
ein ordentlicher Pfarrer/Priester wird auch diese Kinder sicher mitzählen,
sofern sie ihm bekannt sind. Aber eine gewisse Irrtumswahrscheinlichkeit ist
da nie auszuschließen.