In den Personalakten meiner Großtante wird die Karriere genau festgehalten, aber was sie konkret gemacht hat, verstehe ich nicht - meine Karriere als Studienrätin in Dänemark sah anders aus.
Nach dem Studium besucht sie Mai 1935 - März 1936 das Pädagogische Seminar der Kaiser-Karl-Schule in Itzehoe und darauf April 1936 -März 1937 das Pädagogische Seminar der Oberrealschule in Flensburg
Ich nehme an, das war die praktische Schulung im Unterrichten unter Aufsicht eines erfahrenen Kollegen. Aber beide Schulen hatten ein ‚Pädagogisches Seminar‘. Was war das für eine Einrichtung?
Danach arbeitet sie als Studienassessorin, zuerst am Oberlyzeum in Itzehoe, dann an der Oberschule für Jungen in Bad Oldesloe. Juli 1940 - Februar 1941 heißen ihre Arbeitsplätze ‚Staatlicher Aufbaulehrgang‘ in Aurich und Febr. 1941 - März 1944 Lehrerinnenbildungsanstalt Schloß Bübingen in Manderscheid und Nennig
Soll ich das so verstehen, dass sie nach 3 Jahren Unterrichtspraxis schon wieder für mehr als 3 Jahre in die Weiterbildung geht? Oder führt sie, jung wie sie ist, schon weiterbildenden Unterricht aus?
Denn:
Am 1. April 1944 wird sie Studienrätin auf Schloss Bübingen. Dafür musste sie wohl eine Prüfung ablegen?
Alles noch verkompliziert durch den kriegsbedingten Mangel an (männlichen) Lehrkräften: ich kann mir schon vorstellen, dass die Ausbildung von LehrerInnen beschleunigt wurde.
Nach dem Krieg wurde sie in Bad Bramstedt Studienrätin, und dort habe ich sie auch mal in den 60’ern besucht.
Wer hilft mir, diese Karriere zu verstehen
mvG
Inger Buchard
Dänemark
Hallo,
die Begrifflichkeiten haben sich natürlich im Laufe der Zeit geändert und ändern sich immer noch:
Nach dem Studium folgt die Referendarzeit, die in diesem Fall offensichtlich an 2 Schulen absolviert wurde; vermutlich waren es 2 verschiedene Schulformen - also vielleicht nach heutiger Formulierung Sekundarstufe I und II; man unterrrichte an der Schule, die theoretische Ausbildung erfolgte im Seminar; offensichtlich besaßen beide Schulen ein Seminar - vielleicht galt das früher für alle Ausbildungsschulen.
Danach folgt die Zeit, in der man z.B. Studienrat auf Probe ist, früher Assessor; vielleicht hat die Großtante sich in dem Aufbaulehrgang noch weiterqualifiziert. Das war aber sicherlich nicht der Normalfall.
Die Ernennung zum Studienrat war eher nicht mit einer klassischen Prüfung verbunden; Prüfungen gab/ gibt es nach dem Studium - 1. Staatsexamen - und nach der Referendarzeit - 2. Staatsexamen.
Aber man kann nicht alles 1 zu 1 auf spätere Zeiten übertragen.
VG Barbara
barbarakloubert-meineahnenforschung.de
Hallo, liebe Frau Buchard,
endlich mal eine Gelegenheit, auch Ihnen, die uns schon so lange hilft bei allen Themen, die vorwiegend mit unseren nördlichen Freunden zu tun haben.
Ich kann nicht beurteilen, ob die Zuschrift von Frau Kloubert Ihre Frage restlos beantwortet.
Ich würde andernfalls vorschlagen, mit der pädagogischen Hochschule Flensburg Kontakt aufzunehmen. Die sollten eine Lösung Ihrer Fragen kennen.
Gern bin ich auch ggf. bereit, die Anfrage an die PH zu starten.
Mit besten Grüßen
Ihr
Hans-Walter Hansen Flensburg.

Vielen Dank, Barbara
Damit verstehe ich die verschiedenen Prüfungen verstehen
Ich habe auch überlegt, ob die Zeit ausserhalb S-H eine Verpflichtung gewesen ist, an einer Internatschule zu arbeiten? Als Flüchtling in S-H 1945 argumentiert sie dafür, als Schleswig-Holsteinerin geführt zu werden und somit in der Nähe der Eltern in Itzehoe wohnen zu dürfen; als Grund gibt sie an, vom Staat (i.e.Berlin, nicht Kiel) hingeschickt worden zu sein. Eine Zuzugsgenehmigung nach S-H war 1945 wegen der Flüchtlingslage für Auswärtige schwer zu bekommen, weiß ich aus meiner Arbeit mit dem Thema Flüchtlinge in DK 1945-49
mvG
Inger Buchard
Dänemark
Hallo Inger,
ich war selbst seit den 1980er Jahren bis 2017 in diesem Beruf tätig und kann nur sagen, dass es alle paar Jahre irgendwelche Änderungen gab; wenn man nicht betroffen war, konnte man das kaum nachhalten. Hier kommen ja schon 3 verschiedene Schulformen - Oberlyzeum, Oberrealschule und Oberschule - vor, die es heute alle in dieser Form nicht mehr gibt.
Da es sich hier durch den Krieg noch um eine besondere Situation handelt, vermute ich, dass alle räumlichen Veränderungen weder vor noch nach dem Krieg der Regel entsprachen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass man das heute noch verifizieren kann. Ob eine Anfrage an der Pädagogischen Hochschule Flensburg sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Allerdings wurde diese erst 1946 gegründet wurde, dürfte sie für die Ausbildung der Großtante nicht zuständig gewesen sein. Vielleicht käme dann Kiel in Frage.
Allerdings müsste dann im Vorfeld geklärt werden, ob die Ausbildung überhaupt an der PH stattfand oder ob es sich um eine universitäre Ausbildung handelte. Vielleicht kann man das online recherchieren. Ich weiß es nicht …
VG Barbara
barbarakloubert-meineahnenforschung.de
Hallo Inger,
in Ergänzung zu dem was Barbara - m. E. alles so richtig - schreibt:
Als Studienassessorin mit Uni-Studium und Referendariat, also zwei Staatsexamen für das „Höhere Lehramt“, wie das noch bis in die 1960er hieß, wird Deine Tante vermutlich im ‚Staatlicher Aufbaulehrgang‘ in Aurich, der zur Kategorie „Lehrerbildungsanstalt“ gehörte, selbst unterrichtet und sich dort nicht weitergebildet haben.
Die Lehrerbildungsanstalten waren so etwas wie die Oberstufe eines Gymnasiums, der Aufbaulehrgang führte dorthin. Mit dem Abschluss der Lehrerbildungsanstalt (da war die / der Absolvierende so ca. 20 Jahre alt), der dem Abitur gleichgestellt war, war die Lehrerbildung für die Volksschulen damals abgeschlossen.
Die Umwandlung der Lehrerbildungsanstalten in „Pädagogische Akademien“ und „Pädagogische Hochschulen“ erfolgt erst in den 1950er Jahren. In einigen Ländern wurden die Lehrerbildungsanstalten in „Deutsche / Musische Gymnasien“ übergeführt. Die „Pädagogische Hochschulen“ haben nichts mit der Ausbildung der Studienräte zu tun,
Herzliche Grüße
Werner